Vermittler von Anlageprodukten, z. B. offenen Investmentfonds oder geschlossenen Fonds im grauen Kapitalmarkt, erhalten üblicherweise vom Produktgeber Provisionen. Bei Investmentfonds sind dies die Ausgabeaufschläge, daneben aber auch noch jährliche Bestandsprovisionen. Bei geschlossenen Fonds sind dies, neben dem vom Anleger zu zahlenden Agio, weitere verdeckte Provisionen. In Einzelfällen erreichen bei geschlossenen Fonds die Provisionen 20 % und mehr des Anlagebetrags. Dass bei derart hohen Provisionen für den Anleger kaum mehr die Chance besteht, eine Rendite zu erzielen, erschließt sich von selbst. Kein Anleger hätte ein derartiges Anlageprodukt erworben – oder würde es erwerben – wenn er vorher über die Höhe der Gesamtprovision informiert worden wäre.
Das Landgericht Berlin hat deshalb entschieden, dass die Berliner Bank den Kauf von Anteilen am Fonds „Rush hour 2“ der Hannover-Leasing rückgängig machen muss, weil die Bank neben dem Agio eine zusätzliche verdeckte Provision erhalten hatte, über die der Anleger nicht informiert war. Die Bank hatte somit – wie alle Vermittler – ein erhebliches, finanzielles Interesse, dass der Anleger sich an dem entsprechenden Fonds beteiligt – ein finanzielles Interesse, das dem Anleger zumindest in dieser Höhe unbekannt war.
Auch hier gilt: Anleger vergessen oft, dass die meisten Berater, die sie zu Fragen der Geldanlage beraten, von der Provision für die Vermittlung von Finanzprodukten leben. Dies gilt für einzelne Vermittler ebenso wie für Banken und Sparkassen. Und dies ist natürlich nichts Unmoralisches, sondern ein völlig normales Geschäft. – Als Anleger sollten Sie sich jedoch dessen bewusst sein, dass Ihr Interesse nicht deckungsgleich ist mit dem Interesse Ihres Beraters, der tatsächlich nicht Berater, sondern Vermittler, Verkäufer ist. Der Gesetzgeber hat deshalb entschieden, dass die Provisionen offengelegt werden müssen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass dies geschieht und nehmen Sie diese Information ernst. Noch sicherer ist es für Sie, einen unabhängigen und objektiven Berater hinzuzuziehen, der Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt und der seine Leistungen gegen Honorar berechnet, wie z. B. wir selbst es tun.
Weitere Informationen zur neutralen und unabhängigen Beratung, die ausschließlich Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt, finden Sie im Bereich „Vermögensplanung“ unserer Kanzlei.
Übrigens: Angeblich verschweigen nach wie vor viele Banken die Höhe ihrer Provisionen.
(Vgl. Finanztest Januar 2012, S. 29)