Bereits im Juni 2011 hat der BGH entschieden, dass Kreditinstitute für Darlehen keine Kontoführungsgebühr verlangen dürfen (Az. XI ZR 388/10). Begründung: die Führung des Kreditkontos liegt allein im Interesse der Bank. Die Kontoführungsgebühren von meist € 10,– – € 30,– können auf Grund dieser Rechtsprechung zurückgefordert werden. Aber insbesondere für Unternehmer und Freiberufler gilt: wägen Sie ab, ob Sie sich mit Ihrem Kreditinstitut wegen relativ geringer Beträge streiten wollen. Dieser Hinweis bedeutet nicht, dass Sie sich als Kunde alles gefallen lassen sollten. Im Zweifelsfall ist es sinnvoller, sich auf die wesentlichen Faktoren der Zusammenarbeit zu konzentrieren und diese konstruktiv zu gestalten.
Wenn die Bankbeziehung insgesamt unbefriedigend ist, kann es natürlich Sinn geben, eine weitere Bankverbindung aufzubauen bzw. zu einer anderen Bank zu wechseln – anstatt eine Zusammenarbeit fortzuführen, bei der kein gegenseitiges Vertrauen mehr besteht.
(Vgl. Finanztest Januar 2012, S. 25)