Mehrfach haben wir bereits über das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz berichtet. Und immer noch ist das Thema nicht abgeschlossen! Denn nun möchte der Bundesfinanzminister, Wolfgang Schäuble, das Steuerabkommen mit der Schweiz bis Juni dieses Jahres durchsetzen. Denn natürlich hat die Bundesregierung angesichts der Verschuldung ein Interesse daran, möglichst hohe Steuereinnahmen zu generieren. Und schließlich: Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr. Bei einem unversteuerten deutschen Vermögen auf Schweizer Konten in Höhe von € 50. Milliarden eine für den Fiskus und damit indirekt natürlich auch für den ehrlichen Steuerzahler absolut bedeutsame Größenordnung. Denn immerhin würde es sich um Steuereinnahmen in Höhe von über einer Milliarde Euro bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite der Vermögen von 3 % handeln. Zwar sind Steuereinnahmen in Höhe von über einer Milliarde Euro sicherlich ein geringer Betrag angesichts des Risikos der Euro-Rettung. Denn die Hilfspakete für Griechenland sowie die Programme für Portugal und Irland beinhalten für die Bundesrepublik Deutschland ein Risiko von 72,9 Milliarden Euro. Aber immerhin: Eine Milliarde Euro mehr Steuereinnahmen sind zumindest einer der vielen erforderlichen Tropfen auf dem heißen Stein.
Die derzeit geplante Regelung sieht Folgendes vor: Von dem in der Schweiz „gebunkerten“ Vermögen soll pauschal ein Satz zwischen 19 % und 34 % abgezogen werden, zumindest dann, wenn der Kontoinhaber nicht nachweist, dass seine Erträge bereits versteuert wurden. Außerdem sollen – wie bereits bisher zumindest theoretisch – nach der EU Zinsrichtlinie auch künftig 35 % Steuern auf die Erträge als Quellensteuer einbehalten werden. Da in Deutschland der Abgeltungssteuersatz lediglich 25 %, zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, insgesamt 28,625 % beträgt, können sich steuerehrliche Bürger die Differenz zwischen der schweizerischen Quellensteuer von 35 % und ihrem deutschen Steuersatz vom Finanzamt zurückholen. Aber nicht nur die EU stößt sich an den vorläufigen Absprachen. Auch die SPD ist nicht bereit zuzustimmen, weil Steuerhinterzieher, die ihr Schwarzgeld in der Schweiz anlegen, auf Grund internationaler Verträge und gesetzlicher Regelungen per Saldo lediglich einen Steuersatz zahlen würden, der in etwa der Deutschen Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer entspricht, die die steuerehrlichen Bürger zu zahlen haben. Die SPD dagegen wünscht eine höhere Besteuerung in Höhe von definitiv 35 %. Und sie verlangt eine höhere Strafsteuer auf unversteuerte Altvermögen sowie Amtshilfe der Schweiz bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung in mehr Fällen als bis jetzt geplant.
Es bleibt also spannend, wie sich die Verhandlungen und die Entscheidungsfindung bis Sommer entwickeln werden. Festzuhalten ist jedoch, dass für alle diejenigen, die kein Geld in der Schweiz oder aber dies ordnungsgemäß versteuert haben, die Steuergerechtigkeit zunehmen wird.
Für diejenigen mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz, bleibt nach wie vor die von uns bereits aufgeworfene Frage (siehe auch: “Diskretes” Vermögen in der Schweiz: Ab 2013 Besteuerung durch Fiskus) in welchem der beiden möglichen Fälle die Steuerbelastung geringer ist: Bei Selbstanzeige oder bei Versteuerung auf Grund des noch zu schließenden Steuerabkommens. Berücksichtigt werden muss bei dieser Entscheidungsfrage, dass natürlich bis zur Rechtskraft des Steuerabkommens, durchaus noch Entdeckungsgefahr auf Grund weiterer Steuerdaten CD´s beträgt, die durch eine Selbstanzeige beseitigt werden kann.
(vgl. Handelsblatt v. 07.03.2012, Seite 19, S. 15)