Wie in meinem Artikel „Und noch einmal: Insolvenzantragspflicht – neue BGH-Entscheidung“ berichtet, betont der BGH in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2012, dass der GmbH-Geschäftsführer dafür sorgen muss, immer aktuell und vollständig über die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens informiert zu sein.
Damit betont der BGH im Hinblick auf Insolvenzantragspflicht und Haftungsrisiken die große Bedeutung, die ein funktionierendes Controlling im Unternehmen hat. Diese Bedeutung wird zu oft unterschätzt – von Unternehmern ebenso wie von vielen Steuerberatern.
Denn es ist einfach, die Grundlage für ein gutes Controlling aufzubauen. Voraussetzung dafür ist dass, bei Buchhaltung durch den Steuerberater zwischen Unternehmer und Steuerberater eine funktionierende Kommunikation besteht. Denn der Steuerberater bzw. die Buchhaltung benötigt vollständige und korrekte Unterlagen sowie Zusatzinformationen, die sich nicht aus den Unterlagen ergeben. Nur so kann eine Buchhaltung erstellt werden, die nicht nur steuerlich korrekt ist – dies ist die Mindestanforderung! – sondern auch zu einer betriebswirtschaftlich aussagefähigen Auswertung führt. Und nur diese ist als Controllinginstrument und Grundlage der unterjährigen Steuerplanung geeignet.
Welche Zusatzinformationen sind erforderlich?
Zum Einen: viele Rechnungen für Lieferungen und Leistungen bezeichnen diese in einer Fachsprache, die häufig für den Steuerberater nicht verständlich ist. Wenn hier keine verständlichen Zusatzinformationen gegeben werden, werden diese Rechnungen wahrscheinlich auf falsche Konten gebucht. Wichtige betriebswirtschaftliche Informationen, vielleicht aber sogar das vorläufige Ergebnis insgesamt, werden in diesem Falle falsch.
Zum anderen werden aber auch laufend Informationen über den Wert der unfertigen Lieferungen und Leistungen, den Wert des Lagers bzw. der Vorräte, Mehr– oder Minderstunden der Arbeitnehmer und manch anderes benötigt. Darüber hinaus sind im Rahmen der Buchhaltung weitere Zusatzbuchungen erforderlich, um monatlich – und nicht erst mit Abschlusserstellung – aussagefähige Zahlen zur Verfügung zu haben.
Auf dieser Grundlage können dann höchst informative Auswertungen erstellt werden, wie der Vorjahresvergleich, der Controlling-Report, der zusätzlich Informationen zur Liquiditätsentwicklung gibt sowie weitere höchst informative Auswertungen. Und auch ein Soll-Ist-Vergleich oder eine Kostenstellenrechnung für einzelne Filialen oder Aufträge kann nur dann sinnvoll eingerichtet werden, wenn die Grundlage, die Qualität der laufenden Buchhaltung, stimmt.
Natürlich erfordert erfolgreiche Unternehmenssteuerung weitere unternehmensspezifische Informationsinstrumente. Die Qualität der Buchhaltung ist jedoch zentrale Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. – Und dafür, Haftungsrisiken aus mangelhafter Information, die im Insolvenzfall entstehen können, zu vermeiden.
Stand: 21.09.2012