Mehr als 76.000 UG’s (haftungsbeschränkt) bestehen zum 01.11.2012, 4 Jahre nach Einführung dieser Rechtsform! Angesichts von ca. 450.000 GmbH’s (Angabe stammt aus 2004), ist dies eine wirklich rasante Entwicklung, mit der niemand gerechnet hat – auch wir nicht! Dies ist jedoch noch nicht die vollständige Anzahl der UG’s, die gegründet wurden. Denn einerseits wurde eine ganze Reihe von UG’s bereits umgewandelt in Voll-GmbH’s, andererseits sind natürlich auch nicht wenige UG’s bereits in Insolvenz gegangen.
Die UG (haftungsbeschränkt) hat sich also offensichtlich fest etabliert: Für manchen Gründer und manchen sonstigen Zweck, z. B. als UG (haftungsbeschränkt) Co. KG, aber auch als Rechtsform im Gemeinnützigkeitssektor hat sich demnach offensichtlich die UG (haftungsbeschränkt) fest etabliert.
Der Gesetzgeber hat zwar die Gründung einer UG gegenüber der Gründung der GmbHstark erleichtert und so ein niedrig schwelliges Angebot für Gründer geschaffen, die sich gegen persönliche Haftung schützen möchten.
Dennoch: Unsere Skepsis bleibt! Da viele UG’s (haftungsbeschränkt) nur mit geringem Stammkapital gegründet werden – gerade, weil ja das Stammkapital für die Gründung einer GmbH fehlt – ist die Gefahr groß, dass die Gesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit oder in die Überschuldung gerät und Insolvenzantrag stellen muss. Und vor persönlicher Haftung schützt die UG (haftungsbeschränkt) nur dann, wenn die Vorschriften des Insolvenzrechtes zur Insolvenzantragstellung auch tatsächlich befolgt werden. Unternehmensberatung zur Rechtsformwahl vor der Gründung einer UG ist deshalb dringend anzuraten. Nicht selten fällt dann die Entscheidung gegen diese Rechtsform.
Stand: 20.12.2012