Gerade fällt mir wieder mal ein „Notfallhandbuch für Unternehmen“ in die Hände, diesmal von hessischen IHKs und Handwerkskammern.
Und dabei geht mir wieder durch den Kopf: Es gibt viel zu viele Unternehmer/innen, die die Notfallvorsorge vernach-lässigen.
Warum das so ist?
Es sind teilweise wirklich sehr lästige Arbeiten, alle wichtigen Informationen und Angaben über das Unternehmen, wichtige Geschäftspartner, Kenn– und Passwörter, Banken und Ansprechpartner usw. usf. zusammen zu stellen. Und es sind häufig durchaus sehr schwierige Entscheidungen festzulegen, was mit dem Unternehmen geschehen soll, wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin durch Erkrankung handlungsunfähig werden oder gar versterben.
Aber vergessen Sie nicht: Es geht um Ihre zukünftige wirtschaftliche Existenz nach Genesung und die wirtschaftliche Existenz Ihrer Familie, sollten Sie versterben. Und es geht um die Einigkeit in der Familie, weil im Notfall der Stress so groß ist, dass rationale und sachgerechte Entscheidungen sehr schwierig werden.
Denn in unserem deutschen Recht ist es nun mal nicht so, dass automatisch er Ehegatte erben würde. Und es ist absolut nicht so, dass ohne ausdrückliche und formgerechte Vollmacht der Ehegatte berechtigt wäre, Verträge für das Unternehmen zu schließen oder zu kündigen oder bei Bedarf Geschäfte über die Konten des Unternehmens abzuwickeln. Und es hat viele negative Konsequenzen mehr, wenn Sie nichts tun!
Deshalb: Starten Sie und nehmen Sie dieses Thema in Angriff. Wir unterstützen Sie gerne mit Informationen über die Risiken und Lösungen.
Informationen zu diesem Thema, insbesondere Notfallhandbücher, finden Sie im Internet, bei den IHKs, den Handwerkskammern, aber auch bei Ihrer Hausbank.
Wir alle wissen nicht, wann es zu spät ist. – Und wenn Sie die Sache in Angriff nehmen, haben Sie das gute Gefühl auch für den Notfall alles Nötige für die wirtschaftliche Existenzgrundlage und für den Familienfrieden getan zu haben.
Stand: 04.08.2014