Wie erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 17.12.2014 entschieden, dass das derzeitige Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig ist. Denn es begünstigt ganz besonders die Erben und Beschenkten von sehr großen Unternehmensvermögen. Und es wird nicht einmal überprüft, ob diese Verschonung erforderlich ist, um das Unternehmen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten!
Für kleinere und mittlere Betriebe
– ca. 90 % der Unternehmen! – soll die steuerliche Begünstigung dagegen grundsätzlich – mit Einschränkungen (siehe unten)! – verfassungsgemäß sein.
Wenn Sie jetzt meinen, Sie seien davon nicht betroffen, weil Sie mit der Übergabe Ihres Unternehmens schließlich nicht bis zu Ihrem Tode warten, sondern Ihr Unternehmen schon früher verschenken wollen: steuerrechtlich macht das keinen Unterschied! Das Erbschaftsteuergesetz gilt gleichermaßen für Schenkungen.
Bis zum 30. Juni 2016 muss der Gesetzgeber nun das Erbschaftsteuerrecht neu regeln. Bis dahin gilt das aktuelle Erbschaftsteuerrecht weiter.
Wie wird es weiter gehen? – Um nur einige Trends aufzuzeigen:
Sicher ist, dass die Erbschaftsteuerbefreiung von Erbschaft oder Schenkung großer Unternehmen aufgehoben werden wird. In welcher Weise dies geregelt werden soll und wie hoch die Steuerbelastung werden soll, ob es Erlass– oder Stundungsmöglichkeiten geben wird – all dies ist noch völlig unklar, auch wenn es dazu bereits einige Überlegungen gibt.
Aber auch für kleine Unternehmen bis zu 20 Arbeitnehmern könnte es eine Änderung geben: um bei der Erbschaftsteuer entlastet zu werden, müssen diese bis jetzt nicht nachweisen, dass in den 5 oder 7 Jahren nach Übergabe des Unternehmens die Lohnsumme gleich geblieben ist. Diese Erleichterung könnte wegfallen. Was dazu führen würde, dass auch kleine Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern künftig nachweisen müssen, dass sie nach der Übergabe die Lohnsumme aufrecht erhalten haben, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden. Lediglich ganz kleine Unternehmen könnten auch in Zukunft von dieser Nachweispflicht noch befreit werden. – Falls es überhaupt in Zukunft noch eine vollständige Befreiung geben sollte.
Denn es gibt Überlegungen, alle Erbschaften und Schenkungen, sowohl von Privatvermögen als auch von Unternehmen zu besteueren – ohne oder mit nur ganz geringen Freibeträgen. Aber zu deutlich niedrigeren Steuersätzen als bisher.
Welcher Unternehmer, der die Übergabe seines Unternehmens plant, sollte sich noch in 2015 entscheiden? In bestimmten Einzelfällen kann es sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen und insbesondere für die Beschenkten sinnvoll sein, geplante Schenkungen noch in diesem Jahr 2015 durchzuführen. Aber diese Entscheidung ist komplexer, als ich es Ihnen hier in einigen wenigen Zeilen darstellen kann – ohne persönliche Beratung geht gar nichts! Denn eine Prognose, was das künftige Erbschaftsteuerrecht bringen wird, ist nicht möglich! Und viel wichtiger als die Vermeidung von Steuerzahlungen sind Ihre persönliche Lebenszufriedenheit sowie die Ihres Nachfolgers und der Erfolg Ihres Unternehmens.
Stand: 27.01.2015