Die Wirtschaftsprofessoren Andreas Hackethal und Roman Inderst von der Goethe Universität in Frankfurt sind gegen das Provisionsverbot bei Anlageberatung – so ihr Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. November 2014.
Gegen das Provisionsverbot? – Heißt das auch: Sie sind gegen den Anlegerschutz?
Natürlich nicht. Natürlich wollen auch sie, dass die Anleger geschützt werden. Aber sie denken,
dass das Provisionsverbot zu viele negative Auswirkungen hat und damit das Ziel verfehlt. Z. B. sehen sie das Problem, dass ein Beratungshonorar von € 150,– manchem Kleinanleger zu teuer ist.
Aber: Ist dieser Kleinanleger dann wirklich richtig in komplexen Finanzprodukten, wie die Wirtschaftsprofessoren unterstellen? Ist es wirklich sinnvoll, dass ein Kleinanleger Kleinbeträge von weniger als € 10.000,– – die Mehrheit der Wertpapieranleger! – in komplexe Produkte wie Aktien oder Aktien– bzw. Rentenfonds anlegt? Produkte, die eben nicht banal und einfach zu verstehen sind, sondern erklärt werden müssen.
Was ist die Alternative der Wirtschaftsprofessoren?
Sie empfehlen, dass die Kreditinstitute verpflichtet werden sollen, ihren Anlegern auf lediglich einer Seite Risiko und Rendite ihres Depots aufzuzeigen – so, dass auch Kleinanleger, die mit diesen Fragen wenig vertraut sind, das Ergebnis verstehen. Die Preismodelle – egal ob Honorarberatung oder Beratung auf Provisionsbasis – würden dann an dem tatsächlich messbaren Anlegernutzen
gemessen, an seiner Rendite.
Eine gute Idee? Ja – aber …! – Denn natürlich ist es gut und wichtig, dass der Anleger erfährt – und versteht! –, welches sein Risiko und welches seine Rendite nach Abzug aller Kosten ist. Aber ist das ausreichend?
Nein, natürlich nicht! – Denn das Provisionsverbot, das die Regierung plant, soll bewirken, dass Anleger erst gar nicht falsch beraten werden. Wenn sie aber nach Beratung und nach Investition in das empfohlene Produkt erfahren, dass sie keine Rendite oder sogar einen Verlust erzielt haben, vielleicht sogar einen erheblichen Verlust – dann ist das Kind ja längst in den Brunnen gefallen! Das Produkt ist verkauft. Die Provision ist vereinnahmt. Die Verluste sind entstanden – und der Anleger hat den Schaden!
Ergebnis:
Verständliche Risiko– und Renditeinformation – ja, ganz wichtig!
Das als einzige Lösung zum Anlegerschutz – nein!
Stand: 03.03.2015