Für Sie als Unternehmer, Selbständige und Freiberufler, die mit ihrem Geld lieber ihr Unternehmen finanzieren als den Fiskus, ist der „Betrieb“ natürlich der erste Ansatzpunkt zum Steuern sparen. Denn da kommt das Geld her und da können viele von Ihnen auch mehr Steuern sparen als im Privatbereich. Und auch hier ist es sinnvoll, dass Sie bereits ab Jahresanfang im Blick haben, was Sie warum und wie tun können.
Die wichtigste Voraussetzung für erfolgreiche Steuerplanung: Über das gesamte Jahr – nicht erst im Folgejahr bei Erstellen des Jahresabschluss! – eine vollständige, vollständig korrekte und aussagefähige Buchhaltung. Eine Qualitäts-Buchhaltung! Denn nur die Qualitäts-Buchhaltung kann Ihnen die Informationen liefern, die Sie für Ihre Steuerplanung benötigen. Nur wenn Sie monatlich einen Überblick über Ihr Ergebnis haben und einschätzen können, wie sich Ihr Geschäft in diesem Jahr weiterentwickelt, können Sie entscheiden, ob Sie
- Ihre Vorauszahlungen herabsetzen lassen wollen, weil sie bezogen auf Ihren voraussichtlichen Gewinn zu hoch sind;
- Ihre Vorauszahlungen erhöhen wollen, weil sie schon jetzt erkennen, dass trotz aller Steuergestaltung hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen werden;
- Ob Sie das Geld für Nachzahlungen zurücklegen wollen;
- Oder, ob Sie – und das ist heute unser Thema! – im Laufe des Jahres und zum Jahresende alle Register ziehen wollen, um Steuern zu sparen.
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Soli-Zuschlag
Diese Überlegungen sind der erste Schritt. Und dann kommt die Entscheidung darüber, wie Sie vorgehen wollen, um Steuern zu sparen. Als Selbständiger, Freiberufler oder Unternehmer, der seinen Gewinn als Gewinnermittler durch Ermittlung der Überschüsse seiner Einnahmen über die Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, haben Sie teilweise andere Möglichkeiten als wenn Sie eine Bilanz erstellen.
Die Möglichkeiten, Ihren steuerlichen Gewinn zu senken, sind in jedem Fall umfangreich – so umfangreich, dass es den Rahmen dieses Artikels sprengen würde, sie im Detail zu erläutern: Sie können als Gewinnermittler erst im Folgejahr benötigte Waren und Materialien schon im laufenden Jahr kaufen und bezahlen oder die Bezahlung von Rechnungen vorziehen. Oder Sie können hohe Leasing-Sonderzahlungen als Betriebsausgabe abziehen.
Als Gewinnermittler oder Bilanzierer können Sie a conto– oder Abschlagsrechnungen bezahlen. Sie können den Investitionsabzugsbetrag nutzen, ihn einsetzen, um Anschaffungen über 410,– Euro unter diese Grenze zu schieben und im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben. Sie können die degressive Abschreibung oder die lineare Abschreibung nutzen und sie mit der Sonderabschreibung verbinden.
Als Bilanzierer haben Sie Ermessensspielräume bei Ihrer Bewertung der Vorräte und der fertigen und unfertigen Erzeugnisse. Sie können Rückstellungen bilden (z. B. für ungewisse Verbindlichkeiten, Instandhaltungen in den ersten drei Monaten des Folgejahres, Archivierungsverpflichtungen), Teilwertabschreibungen oder Abschreibungen uneinbringlicher Forderungen geltend machen.
Sie sehen, es gibt eine Fülle von Möglichkeiten. Und Sie können teilweise verschiedene Verfahren miteinander kombinieren. Trotzdem: Es ist – wie häufig im Steuerrecht – nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht!
Denn für fast jede der genannten Gestaltungen gibt es umfangreiche Regelungen, diverse Einschränkungen, Bedingungen, Vorschriften. Und die sind nicht selten Unternehmern unbekannt oder werden falsch eingeschätzt. Und daraus können dann Entscheidungen entstehen, die nicht Steuern sparen sondern sogar bedrohlich werden können.
So erinnere ich mich an einen Mandanten, der in einer Besprechung, in der es um die zu erwartende hohe Steuernachzahlung ging, sagte, das wäre kein Problem. Er hätte bereits Maßnahmen in die Wege geleitet! – Nur, dass diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Steuerspareffekt geführt hätten. Es wäre viel Geld abgeflossen, aber die Steuern hätten trotzdem gezahlt werden müssen. Der Mandant hätte ein Liquiditätsproblem bekommen! Glücklicherweise konnten wir gemeinsam die Notbremse ziehen. Auch der Lieferant hat mitgespielt und so wurde alles so gestaltet, dass dann auch wirklich Steuern gespart wurden.
Deshalb: Bitte keine Steuersparentscheidungen im Alleingang! Es genügt ein Telefonanruf, um zu klären, ob die Sache einfach ist oder wir in Ruhe persönlich darüber sprechen müssen. Und dann, Sie kennen ja mein Motto – auch wenn bzw. gerade weil wir Steuerberatungskanzlei sind: Nicht nur nach Steuern steuern! Ihre Entscheidungen müssen in erster Linie betriebswirtschaftlich sinnvoll sein!