In guten Zeiten Geld sparen – das tun Sie als Privatperson, Selbständige/r, Unternehmer/in und Freiberufler/in sowieso. Denn so haben Sie Geld für Investitionen. Und oft braucht man einfach nur Reserven, um auf der sicheren Seite zu sein. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit!
Aber leider: Im gemeinnützigen Verein ist alles etwas komplizierter!
Denn der Staat verzichtet beim gemeinnützigen Verein
auf Steuern. Deshalb ist es verständlich, dass Überschüsse
zeitnah für die gemeinnützigen Zwecke ausgegeben werden
müssen. Sie können also nicht einfach wild drauf los sparen,
sondern müssen den Grundsatz der „zeitnahen Mittelverwendung“ beachten.
Aber: Heißt „zeitnahe Mittelverwendung“, dass das gesamte Geld sofort verbraucht werden muss? – Nein! Aber es bedeutet, dass es genaue Vorschriften gibt, für welche Zwecke und auf welche Weise Sie Mittel zurücklegen können.
- Betriebsmittelrücklagen für periodisch wiederkehrende Ausgaben wie z. B. Löhne, Gehälter, Miete, regelmäßige Veranstaltungen u.ä. für einen angemessen Zeitraum, im Allgemeinen
für ein Jahr – gesetzlich nicht geregelt, aber grundsätzlich erlaubt. - Projektrücklagen für die Sie länger als zwei Jahre Mittel ansparen müssen: für größere Anschaffungen, für große Veranstaltungen u. ä.
- Wiederbeschaffungsrücklagen für Ersatzinvestitionen
- Freie Rücklage, für die Sie den Zweck noch nicht bestimmen müssen. Sie darf höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und zusätzlich höchstens 10 % der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel betragen. Konnten Sie die Rücklage in einem Jahr nicht bilden, können Sie das in den zwei folgenden Jahren noch nachholen
Über die verschiedenen Formen der Rücklagen müssen Sie detaillierte Statistiken führen und jährlich fortschreiben. Über die Details informieren wir Sie gerne persönlich.
Kompliziert? Ja, für Ehrenamtler eine Zumutung. Aber wenn Sie diese Bestimmungen nicht beachten, kann das Ihren Verein die Gemeinnützigkeit kosten!
Doch machen Sie sich keine Sorgen: Wir stellen Ihnen gerne unser Knowhow zur Verfügung und unterstützen Sie die Bildung und Auflösung Ihrer Rücklagen so zu dokumentieren, dass Sie steuerlich auf der sicheren Seite sind.
Stand: 03.03.2015