Der gemeinnützige Verein und das liebe Geld


In guten Zei­ten Geld spa­ren – das tun Sie als Pri­vat­per­son, Selbständige/​r, Unternehmer/​in und Freiberufler/​in sowieso. Denn so haben Sie Geld für Inves­ti­tio­nen. Und oft braucht man ein­fach nur Reser­ven, um auf der siche­ren Seite zu sein. Eigent­lich eine Selbst­ver­ständ­lich­keit!

Aber lei­der: Im gemein­nüt­zi­gen Ver­ein ist alles etwas kom­pli­zier­ter!

Denn der Staat ver­zich­tet beim gemein­nüt­zi­gen Ver­ein
auf Steu­ern. Des­halb ist es  ver­ständ­lich, dass Über­schüsse
zeit­nah für die gemein­nüt­zi­gen Zwe­cke aus­ge­ge­ben wer­den
müs­sen. Sie kön­nen also nicht ein­fach wild drauf los spa­ren,
son­dern müs­sen den Grund­satz der „zeit­na­hen Mit­tel­ver­wen­dung“ beach­ten.

Aber: Heißt „zeit­nahe Mit­tel­ver­wen­dung“, dass das gesamte Geld sofort ver­braucht wer­den muss? – Nein! Aber es bedeu­tet, dass es genaue Vor­schrif­ten gibt, für wel­che Zwe­cke und auf wel­che Weise Sie Mit­tel zurück­le­gen kön­nen.

  1. Betriebs­mit­tel­rück­la­gen für perio­disch wie­der­keh­rende Aus­ga­ben wie z. B. Löhne, Gehäl­ter, Miete, regel­mä­ßige Ver­an­stal­tun­gen u.ä. für einen ange­mes­sen Zeit­raum, im All­ge­mei­nen
    für ein Jahr – gesetz­lich nicht gere­gelt, aber grund­sätz­lich erlaubt.
  2. Pro­jekt­rück­la­gen für die Sie län­ger als zwei Jahre Mit­tel anspa­ren müs­sen: für grö­ßere Anschaf­fun­gen, für große Ver­an­stal­tun­gen u. ä.
  3. Wie­der­be­schaf­fungs­rück­la­gen für Ersatz­in­ves­ti­tio­nen
  4. Freie Rück­lage, für die Sie den Zweck noch nicht bestim­men müs­sen. Sie darf  höchs­tens ein Drit­tel des Über­schus­ses aus der Ver­mö­gens­ver­wal­tung und zusätz­lich höchs­tens 10 % der sons­ti­gen zeit­nah zu ver­wen­den­den Mit­tel betra­gen. Konn­ten Sie die Rück­lage in einem Jahr nicht bil­den, kön­nen Sie das in den zwei fol­gen­den Jah­ren noch nach­ho­len

Über die ver­schie­de­nen For­men der Rück­la­gen müs­sen Sie detail­lierte Sta­tis­ti­ken füh­ren und jähr­lich fort­schrei­ben. Über die Details infor­mie­ren wir Sie gerne per­sön­lich.

Kom­pli­ziert? Ja, für Ehren­amt­ler eine Zumu­tung. Aber wenn Sie diese Bestim­mun­gen nicht beach­ten, kann das Ihren Ver­ein die Gemein­nüt­zig­keit kos­ten!

Doch machen Sie sich keine Sor­gen: Wir stel­len Ihnen gerne unser Know­how zur Ver­fü­gung und unter­stüt­zen Sie die Bil­dung und Auf­lö­sung Ihrer Rück­la­gen so zu doku­men­tie­ren, dass Sie steu­er­lich auf der siche­ren Seite sind.

Stand: 03.03.2015