Und wieder eine neue Regelung! – Zu Anfang des Jahres sind die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, GoBD, in Kraft getreten. Sie schreiben vor, dass nicht nur Bilanzierer sondern auch kleinere Gewerbetreibende oder Freiberufler ihre elektronische Buchhaltung so verarbeiten müssen, dass ein Betriebsprüfer der Finanzverwaltung ohne zusätzlichen Aufwand den Weg vom Beleg zur Buchung nachvollziehen kann.
Unbare Geschäfte, also Geschäfte, die über das Bankkonto abgewickelt werden, sollen innerhalb von 10 Tagen erfasst werden! – Aber was bedeutet „erfasst“? – Dass sie innerhalb von 10 Tagen gebucht werden müssen, kann ja wohl nicht gemeint sein. Denn das wäre unrealistisch! Und das weiß auch die Finanzverwaltung. Gemeint ist aber sicher – gerade für kleinere Unternehmen – dass innerhalb von 10 Tagen die Belege geordnet und chronologisch z. B. in einem Aktenordner abgelegt werden müssen!
Hand aufs Herz: Bei wem von Ihnen ist das wirklich der Fall? – Bei Einigen sicherlich. Aber ebenso sicher bei Vielen nicht! Sollte das einem Betriebsprüfer auffallen, kann es Ärger geben!
Oder das inzwischen vorgeschriebene interne Kontrollsystem, das die Wiederauffindbarkeit der elektronischen Belege und die Datensicherheit garantieren soll. Das ist im Allgemeinen bei Buchhaltung durch den Steuerberater der Fall, insbesondere bei Buchhaltungen mit DATEV – vorausgesetzt Sie speichern Ihre elektronischen Ein– und Ausgangsrechnungen geordnet und wiederauffindbar elektronisch ab. Aber wie ist das, wenn Sie als Unternehmer im Einzelfall mit anderen Programmen selbst buchen? Dann müssen auch Sie selbst sicherstellen, dass Ihre Software die GoBD-Anforderungen erfüllt.
Alles wird einfacher und besser!? – Das glaube ich nicht! – Das Vieles durch die digitale Verarbeitung einfacher und schneller wird, ist uns bereits selbstverständlich und unsere Arbeit hat einen ganz anderen Rhythmus als noch vor 20 oder 30 Jahren. Mir ist es nachvollziehbar, dass das aus Sicht des Staates auch andere Kontrollmechanismen erfordert.
Hoffen wir, dass unsere tüchtigen Politiker und Beamten sich doch noch in die Situation eines kleinen oder mittleren Unternehmers hineinversetzen können und verträgliche Lösungen finden.
Stand: 09.06.2015