Und wieder wird ein Seminar zur elektronischen Betriebsprüfung angeboten, diesmal von einem Mitarbeiter der DATEV bei einer IHK.
Als ob die elektronische Betriebsprüfung neu wäre! – Bereits im Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 wurde geregelt, dass die Finanzverwaltung ab 01.01.2002 das Recht hat, elektronisch bei Betriebsprüfungen auf die Daten der Unternehmen zuzugreifen. Das ist jetzt über 12 Jahre her!
Seitdem ist die elektronische Betriebsprüfung schon längst Routine in unserer Kanzlei und auch für unsere Mandanten – natürlich kann der Betriebsprüfer jetzt noch viel besser als früher die Daten aus dem Unternehmen analysieren, auswerten, vergleichen….Klar: ein Betriebsprüfer kann durch die elektronische Betriebsprüfung einen tieferen Einblick in die Buchführung bekommen und in die Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen. – Aber das ist ein alter Hut!
Natürlich haben Sie auch gewisse Pflichten, damit die elektronische Betriebsprüfung möglich ist:
Digitale Daten müssen Sie digital speichern. Sie müssen maschinell auswertbar sein. Geschäftliche Unterlagen müssen Sie grundsätzlich zehn Jahre aufbewahren, empfangene und abgeschickte Handels– und Geschäftsbriefe jedoch nur sechs Jahre und evtl. sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, ebenfalls nur sechs Jahre. Der Prüfer hat das Recht, unmittelbar auf Ihre Daten zuzugreifen oder zu verlangen, dass Sie ihm eine/n Mitarbeiter/in für die Tätigkeit zur Verfügung stellen. Alternativ kann er einen Datenträger, üblicherweise eine CD oder DVD verlangen. Schon lange die übliche Praxis!
Aber ist nicht große Panik angesagt, weil er in Ihre tiefsten Geheimnisse eindringt?
Keineswegs! Seit vielen Jahren gibt es die elektronische Betriebsprüfungen und nie – tatsächlich nie! – hat einer unserer Mandanten durch diese elektronische BP Ärger bekommen. Keiner hat dadurch ungeplante Nachzahlungen leisten müssen.
Es ist eben alles eine Frage, wie der Steuerberater Sie, seine Mandanten, aufklärt und unterstützt. Sollten Sie unzufrieden sein, können Sie uns gerne ansprechen.
Wir sind der Überzeugung: Die Qualitätssicherung bewegt sich in Ihrem und unserem Kopf. Besser eine gute Beratung, qualifizierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiter – und informierte Mandanten, die die Zusammenhänge verstehen. Denn wir nehmen uns die Zeit sie Ihnen zu erklären.
Deshalb: Bange machen gilt nicht. Wir sprechen mit Ihnen oder Ihren Mitarbeitern. Und mit unserer Buchhaltung haben Sie betriebsprüfungsfeste Daten und Zahlen, die Sie auch gleich für Ihr innerbetriebliches Controlling und für Ihre Planung nutzen können.
Stand: 30.06.2014