Erbschaftsteuer schadet dem Mittelstand


Mit Sicher­heit wird es bis 30.06.2016 ein neues Erbschaft-​​/​Schenkungsteuerrecht geben, wie es das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­langt hat. Denn ansons­ten würde die Erb­schaft­steuer ersatz­los ent­fal­len.

Zu befürch­ten ist, dass uns die­ses Erb­schaft­steu­er­ge­setz nichts Gutes bringt: das rea­li­täts­fremde Bewer­tungs­ge­setz wird wohl nicht ange­passt wer­den. Die Grenze für die Lohn­sum­men­re­gel wird ver­mut­lich her­ab­ge­setzt auf 3 oder 5 Mit­ar­bei­ter. Dar­über hin­aus wird es wei­tere neue Rege­lun­gen geben, die jedoch nur für große Mit­tel­ständ­ler rele­vant sind.

Für Sie bedeu­tet dass: es könn­ten durch die anste­hende Geset­zes­än­de­rung auch Unter­neh­mens­nach­fol­gen von der Schen­kung­steuer betrof­fen sein, für die Sie bis­her nie­mals damit gerech­net haben. Wir wer­den Sie infor­mie­ren, sobald das Gesetz ver­ab­schie­det ist. Wich­tig für Sie ist es zu wis­sen, ob Ihre Nach­fol­ge­re­ge­lung betrof­fen sein kann oder ob Sie auf der siche­re­ren Seite sind. Das kön­nen wir Ihnen nach einer erb­schaft­steu­er­li­chen Bewer­tung Ihres Unter­neh­mens sagen.

Stand: 10.02.2016