Mit Sicherheit wird es bis 30.06.2016 ein neues Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht geben, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat. Denn ansonsten würde die Erbschaftsteuer ersatzlos entfallen.
Zu befürchten ist, dass uns dieses Erbschaftsteuergesetz nichts Gutes bringt: das realitätsfremde Bewertungsgesetz wird wohl nicht angepasst werden. Die Grenze für die Lohnsummenregel wird vermutlich herabgesetzt auf 3 oder 5 Mitarbeiter. Darüber hinaus wird es weitere neue Regelungen geben, die jedoch nur für große Mittelständler relevant sind.
Für Sie bedeutet dass: es könnten durch die anstehende Gesetzesänderung auch Unternehmensnachfolgen von der Schenkungsteuer betroffen sein, für die Sie bisher niemals damit gerechnet haben. Wir werden Sie informieren, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Wichtig für Sie ist es zu wissen, ob Ihre Nachfolgeregelung betroffen sein kann oder ob Sie auf der sichereren Seite sind. Das können wir Ihnen nach einer erbschaftsteuerlichen Bewertung Ihres Unternehmens sagen.
Stand: 10.02.2016