Erbschaftsteuerreform


Das Erb­schaft­steu­er­ge­setz ist end­lich ver­ab­schie­det und rück­wir­kend zum 01.07.2016 in Kraft gesetzt. Damit ist jetzt alles klar! – Oder etwa nicht?

Lei­der, wie so häu­fig in der Steu­er­ge­setz­ge­bung: nein, Vie­les ist nicht klar! Denn auch dies­mal hat der Gesetz­ge­ber wie­der nur halbe Arbeit getan.

Die Grund­züge sind im Gesetz fest­ge­schrie­ben: Es gibt nach wie vor gutes und schlech­tes Betriebs­ver­mö­gen – Pro­duk­ti­ves und Ver­wal­tungs­ver­mö­gen. Es gibt wei­ter­hin die Regel­ver­scho­nung und die Opti­ons­ver­scho­nung, ver­bun­den mit bestimm­ten Hal­te­dau­ern. Es gibt – immer­hin! – einen ver­rin­ger­ten Dis­kon­tie­rungs­fak­tor, der zu etwas gerin­ge­ren erb­schaft­steu­er­li­chen Wer­ten der Unter­neh­men führt als bis­her. Die aber immer noch unrea­lis­tisch hoch sind. Es gibt einige Neu­re­ge­lun­gen, wie den Bewer­tungs­ab­schlag – ver­bun­den mit abstrus lang­fris­ti­gen und hohen Ent­nah­me­be­schrän­kun­gen. Es gibt außer­dem neue Rege­lun­gen zur – mit
6 % zu ver­zin­sen­den! – Stun­dung der Erb­schaft­steuer, jedoch nur im Todes­fall. Und natür­lich gibt es Neu­re­ge­lun­gen für die Besteue­rung der Über­tra­gung von Unter­neh­men mit einem Wert über 26 Mio. Euro.

Ist also doch alles gere­gelt? – Ich wie­der­hole: nein!

Viele Begriffe und For­mu­lie­run­gen usw. sind unprä­zise und offen für völ­lig unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen. Geklärt und gere­gelt ist erst dann alles, wenn die Finanz­ver­wal­tung in den kom­men­den Mona­ten das Gesetz durch Ände­rung und Neu­be­ar­bei­tung von Erlas­sen, Erb­schaft­steu­er­richt­li­nie, Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen usw. prä­zi­siert hat. Denn auf die­ser Grund­lage ist in vie­len Fäl­len keine Besteue­rung mög­lich. Dem­ent­spre­chend ist natür­lich auch Bera­tung nur in Ein­zel­fäl­len mög­lich.

Und schließ­lich, wer weiß: viel­leicht wird auch die­ses Erb­schaft­steu­er­ge­setz wie­der vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gebracht? Und viel­leicht wie­der von ihm ver­wor­fen? Kei­ner kann der­zeit vor­her­sa­gen, wie es wei­ter­geht.

Bitte gedul­den Sie sich! Wir infor­mie­ren Sie an die­ser Stelle, sobald klare Aus­sa­gen mög­lich sind.

Und soll­ten Sie schon vor­her drin­gen­den Bera­tungs­be­darf haben, spre­chen Sie uns gerne an: Wir prü­fen dann für Sie, ob Sie von den noch beste­hen­den Unklar­hei­ten betrof­fen sind und emp­feh­len Ihnen, was zu tun ist.

 

Stand: 21.11.2016