Betriebsprüfer suchen bei einer Betriebsprüfung das schnelle Mehr-Ergebnis. Dafür ist das Fahrtenbuch das geeignete Objekt!
Ein Fahrtenbuch zu führen ist für viele Unternehmer eine sehr gute Lösung! Nämlich dann, wenn die Steuern auf die Privatfahrten laut Fahrtenbuch deutlich geringer sind als die Steuern nach der 1% Neu-Brutto-Listenpreis-Methode! – Dann nämlich, wenn der Anteil der Privatfahrten sehr gering ist, z. B. unter 15 bis 20 % liegt. Die tatsächliche Grenze müsste natürlich im Einzelfall berechnet werden.
Warum aber führen dann nicht alle Unternehmer mit einem sehr hohen Anteil betrieblicher Fahrten Fahrtenbuch, wenn das doch eine optimale Möglichkeit der Steuerersparnis ist?
Der Grund: Kaum einem Unternehmer gelingt es, ein lückenloses, vollständig korrektes Fahrtenbuch zu führen. – Und tatsächlich ist dies wirklich extrem mühsam und erfordert äußerste Disziplin: um Fehler zu vermeiden, müssen Sie wirklich nach jeder einzelnen Fahrt und z. B. bei jeder privaten Abweichung von Ihrer betrieblichen Route, den jeweiligen Kilometerstand aufschreiben, den Anlass, den Ansprechpartner usw… Sie wissen schon!
Das aber gelingt fast niemals, wie uns unsere Erfahrung zeigt. Immer wieder müssen wir feststellen, dass Mandanten, die die Fahrtenbuchmethode gewählt haben, um Steuern zu sparen, schlussendlich nach einer Betriebsprüfung mehr Steuern zu zahlen haben. Denn wenn der Betriebsprüfer Fehler im Fahrtenbuch findet – und die findet er fast immer – verwirft er das Fahrtenbuch und legt die 1% Neu-Brutto-Listenpreis-Methode zu Grunde. Dies führt zur Nachversteuerung des erhöhten privaten Nutzungsanteils und zur Verzinsung dieser nachzuzahlenden Steuern mit 6 % pro Jahr. Was weit mehr ist, als Ihnen irgendeine Form der Kapitalanlage an Rendite bringen kann.
Unsere Empfehlung deshalb: Nutzen Sie die Fahrtenbuchmethode nur dann zur Versteuerung Ihrer privaten Kfz-Eigennutzung, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie auch in jeder Hetze und jedem Stress zuverlässig Ihr Fahrtenbuch führen. Denn die Details können Sie meist schon einen Tag später nicht mehr sicher rekonstruieren.
Wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie das schaffen und wenn Sie Planungssicherheit wollen: beißen Sie in den sauren Apfel und entscheiden Sie sich für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nach der 1 % Neu-Brutto-Listenpreis-Methode. Sie sparen Zeit, Nerven – und im Fall der Betriebsprüfung nicht zuletzt Geld! Und vielleicht schmeckt dieser Apfel schlussendlich süßer als erwartet!
Stand: 19.05.2016