1,5 Millionen Euro zusätzlich will die Bundesregierung der Zeitschrift Finanztest zur Verfügung stellen, um mehr Finanzprodukte zu prüfen und zu analysieren. Und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, soll ein 12-köpfiger Verbraucher-Beirat angesiedelt werden. – Aber können diese Maßnahmen tatsächlich zu mehr Sicherheit für den Verbraucher führen?
Meine Antwort ist: 2 x Nein!
Denn zum Einen sind 1,5 Millionen Euro zusätzlich noch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein bei 800.000 Finanzprodukten in Deutschland. Zum Anderen soll der Verbraucherschutz nicht als Ziel der BaFin verankert werden. Die BaFin soll nicht die Möglichkeit bekommen, betrügerische Produkte vom Markt zu nehmen bzw. zu untersagen!
Aber das sind aus meiner Sicht nicht einmal die wichtigsten Gründe, wieso für den Verbraucher nicht wesentlich mehr Sicherheit entsteht. Denn schließlich gibt es bereits die Protokollierungspflicht und es gibt bereits die Verpflichtung zur Risikoaufklärung – mit unbefriedigendem Erfolg!
Für den Anleger und Verbraucher gibt es nur eine echte Möglichkeit sich zu schützen: nämlich sich wirklich selbst zu schützen! – Solange Verbraucher für den Kauf eines Autos oder eines Kühlschrankes, eines Fernsehers oder von Einrichtungsgegenständen erheblich mehr Zeit und Mühe investieren als in den Abschluss einer Lebens– oder Rentenversicherung, als in die Entscheidung für Investmentfonds oder Vermögens-verwaltung – so lange wird keine gesetzliche Maßnahme dem Verbraucher einen ausreichenden Schutz bieten können.
Denn Schutz gewährt nur das eigene Wissen und die eigene kritische Prüfung der angebotenen Finanzprodukte. Hierbei helfen Zeitschriften wie Finanztest oder die individuelle, neutrale und kritische Beratung durch Honorarberater, wie wir es z.B. selbst sind.
Denn jede gesetzliche Regelung lässt sich umgehen. Jede Risikoaufklärung kann heruntergespielt werden und jedes Protokoll kann Risikoaufklärungen enthalten, die im persönlichen Gespräch relativiert werden. Solange der Kunde und Anleger – egal, ob es sich um 100 oder 1000, ob es sich um zig Tausende oder 100 Tausende € handelt – nicht selbst genau so kritisch mitdenkt, wie beim Kauf seines neuesten PKW, solange wird keine gesetzliche Maßnahme relevante Verbesserungen für die Finanzberatungskunden bringen. Denn die meisten in der Finanzbranche agierenden Unternehmen und Personen – Banken, Versicherungen, Finanzvertriebe – leben von Provisionen und damit vom Verkauf der Finanzprodukte und nicht etwa von der Beratung des Kunden und dessen Risikoaufklärung . Sie leben nicht von der Analyse der individuellen Kundensituation und des individuellen Kundenbedarfes, sondern davon, in möglichst kurzer Zeit möglichst hohe Provisionen zu erwirtschaften. – Was nicht heißt, dass nicht durchaus im Einzelfall auch mal korrekt beraten wird. Voraussetzen dürfen Sie als Kunde das nicht. Sie können sich nur selbst gegen Schlecht– oder Falschberatung schützen.
(vgl. Handelsblatt, 6 März 2012, S. 31)