Unser Finanzminister Schäuble will die Kapitalertragsteuer abschaffen – allerdings erst nach der Bundestagswahl.
Wenn Sie jetzt allerdings denken, dass in Zukunft Ihre Kapitalerträge steuerfrei bleiben, dann haben Sie sich getäuscht! Niemals, wirklich niemals würde Schäuble eine Steuer abschaffen! Im Gegenteil: Er will die Kapitaleinkünfte wieder mit ihrem vollen Einkommensteuersatz besteuern! Und der liegt bei fast allen Steuerpflichtigen weit über den 25 % der Kapitalertragsteuer!
Denn der neue, automatisierte internationale Informationsabgleich übermittelt vom Jahr 2017 an umfassende Informationen über alle Kapitaleinkünfte in den beteiligten Ländern an die deutsche Finanzverwaltung.
Hintergrund: Die Abgeltungssteuer war im Januar 2009 eingeführt worden, weil man der Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen im Niedrigsteuer-Ausland nicht mehr Herr wurde. Denn der ein oder andere sehr wohlhabende deutsche Steuerbürger hat sich die Steuer gespart, indem er sein Vermögen im Ausland gebunkert hat. Damals war das Argument für die Kapitalertragsteuer „25 % von X ist mehr als 45 % von nix“.
Jetzt denkt man offensichtlich, man könnte bedenkenlos wieder auf den Sparer zugreifen! Dessen Gespartes sowieso durch die aktuelle Niedrigzinsphase permanent an Wert verliert!
Das wäre eine Ungerechtigkeit sondergleichen! Denn der Barwert der Pensions– und Rentenansprüche von Beamten oder auch von Politikern wird nicht besteuert! – So hatten z. B. die Pensionsansprüche unseres Bundestagspräsidenten Lammert im Jahr 2006 einen Barwert von € 1,6 Mio., wie der Finanzanalytiker Looman damals ermittelt hat.
Ziehen Sie aber bitte hieraus nicht den Schluss, zur „Rettung“ Ihrer Kapitalerträge Renten– oder Lebensversicherungen abzuschließen! Denn viele Untersuchungen der letzten Jahre – eigentlich genügt dafür ja das logische
Denken – zeigen: diese Versicherungen können heutzutage nicht rentabel sein! Sie dienen ausschließlich zur finanziellen Absicherung der Langlebigkeit für Menschen, die eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Lebenserwartung
haben, z. B. 90 Jahre und mehr.
Bei dem Thema Lebens– oder Rentenversicherung stoße ich leider immer wieder auf gravierende Fehlentscheidungen von Mandanten, wenn sie ohne vorherige Beratung durch mich Verträge abschließen. Denn diese
Versicherungen sind längst schon nicht mehr das, was sie einmal waren! Ich werde auf das Thema Rentenversicherung wieder zurückkommen.
Stand: 10.02.2016