Jeder Unternehmer weiß, dass zahlungsunfähige Unternehmen in Insolvenz gehen müssen. Was GmbH-Geschäftsführern meist unbekannt ist: auch die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft, im Mittelstand üblicherweise der GmbH, zwingt den GmbH-Geschäftsführer zur Insolvenzantragsstellung. Allerdings wurde diese Regelung des § 19, InsO (Insolvenzordnung) des GmbH-Gesetzes im Rahmen der Finanzkrise geändert, mit der Maßgabe, dass für den Zeitraum bis zum31.12.2013nur noch dann die Überschuldung als Insolvenzgrund gilt, wenn es für das Unternehmen keine positive Fortführungsprognose gibt. Die Problematik der Überschuldung besteht ausschließlich in Deutschland. In allen anderen Ländern ist eine Überschuldung kein Grund für eine Insolvenzeröffnung. Ohnehin ist es schwierig, eine objektive Fortführungsprognose und eine dementsprechende Vermögens-bewertung vorzunehmen.
Was bedeutet der Begriff der Überschuldung? – Überschuldung liegt vor, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten des Schuldners größer sind als sein vorhandenes Vermögen. Bei Überschuldung kann das Unternehmen durchaus noch zahlungsfähig sein. Allerdings ist bilanziell das gesamte Stammkapital rechnerisch durch Verluste verloren. Dies kann man aus der Passivseite der Bilanz entnehmen.
Eine Studie, die die Universität Mannheim im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat, zeigt, dass drei Viertel von 600 befragten Insolvenzverwaltern, Sanierungs– und Unternehmensberatern, Bankmitarbeitern und Wirtschaftsprüfern sich dafür aussprechen, die derzeitige Übergangsregelung, die den Verzicht auf Insolvenzantrag-stellung bei Überschuldung erleichtert, fortzuführen.
Prof. Bitter, der Leiter der Studie, aber auch viele weitere Experten regen darüber hinaus an, die Überschuldungsregelung vollständig abzuschaffen. Begründung: diese Überschuldungs-regelung ist bei kleinen und mittleren Unternehmen (kmU) sowieso weitgehend unbekannt! – Und sie besteht ausschließlich in Deutschland!
Dass sie unbekannt ist, kann ich nur bestätigen: Keiner unserer Mandanten, der eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt gründen wollte, hat vor der Beratung durch uns von dieser Regelung gewusst.
Fakt ist: selbst bei völlig überschuldeten mittelständischen Kapitalgesellschaften ist die Insolvenzantragstellung auf Grund der Überschuldung selten, solange das Unternehmen noch die Chance sieht, sich zu finanzieren und zu stabilisieren.
Aus Sicht des Mittelstandes sage ich deshalb: weg mit der Überschuldungsregelung, zumindest für kleine und mittlere Unternehmen!
(vgl. FAZ vom18.06.2012, Seite 13 „Gesetz treibt lebensfähige Firmen in die Insolvenz“)
Stand: 17.08.2012