Kanzlei Lambrecht engagiert sich beim Nachfolgeforum


Das NUN – Netz­werk Unter­neh­mens­nach­folge Nord­thü­rin­gen hat kürz­lich zum Nach­fol­ge­fo­rum ein­ge­la­den. Und etwa 50 Unter­neh­mer und Nachfolge-​​Interessierte waren gekom­men, um sich fit zu machen für ihre Unter­neh­mens­nach­folge.

Neben Sirko Simon, Markt­be­reichs­lei­ter Fir­men­kun­den, Kreis­spar­kasse Nord­hau­sen, und Maik Weiß­kopf, Fir­men­kun­den­be­ra­ter, Nord­thü­rin­ger Volks­bank eG, waren als Refe­ren­ten unse­rer Kanz­lei mit dabei: Dipl.-Kfm. Ger­hard Lam­brecht, Steu­er­be­ra­ter und Monika Lam­brecht, Finan­zöko­nom ebs, Unter­neh­mens­be­ra­te­rin.

Herr Lam­brecht machte die Teil­neh­mer ver­traut mit der in die­sem Jahr, zum 30.06.2016, anste­hen­den Ände­rung des Erb­schaft­steu­er­rechts.

Ent­ge­gen allen Erwar­tun­gen musste er infor­mie­ren, dass nach wie vor nicht klar ist, ob noch zum 30.06.2016 die Ände­run­gen des Erb­schaft­steu­er­rechts ver­ab­schie­det wer­den kön­nen, da See­ho­fer mit der CSU das Geset­zes­vor­ha­ben blo­ckiert – aller­dings im Inter­esse des Mit­tel­stan­des! Denn der erb­schaft­steu­er­li­che Wert des Unter­neh­mens im Falle von Erb­schaft oder Schen­kung wird der­zeit nach einem völ­lig abstru­sen Sys­tem ermit­telt, das zu weit über­höh­ten erb­schaft– und schen­kung­steu­er­li­chen Wer­ten führt – mit ent­spre­chen­den Kon­se­quen­zen bei der Erb­schaft­steuer! 

Ob das Gesetz noch bis 30.06. die­ses Jah­res ver­ab­schie­det wer­den kann, ist nicht bekannt. Ebenso besteht in Fach­krei­sen Unei­nig­keit dar­über, was die Kon­se­quenz wäre, wenn es nicht ver­ab­schie­det würde: Ent­fällt dann die Erb­schaft­steuer kom­plett? Oder gilt das alte Erb­schaft­steu­er­ge­setz wei­ter? – Kei­ner weiß es!

Frau Lam­brecht prä­sen­tierte im Gespräch mit Herrn Brei­ten­stein, öko-​​system Gebäu­de­rei­ni­gung GmbH den Ablauf einer Unter­neh­mens­nach­folge in der Pra­xis. – Wann beginnt man am bes­ten als Über­ge­ber mit der Nach­fol­ge­pla­nung? Wel­che Aspekte müs­sen berück­sich­tigt wer­den und wel­che Pro­bleme müs­sen gelöst wer­den?

Da sind die Partner/​innen von Über­ge­ber und Nach­fol­ger ebenso zu berück­sich­ti­gen wie Geschwis­ter­kin­der als wei­chende Erben oder die demons­tra­tive Instal­la­tion des Nach­fol­gers als neuer Geschäfts­füh­rer.

Die Alters­vor­sorge des Über­ge­bers wurde ebenso the­ma­ti­siert, wie die Absi­che­rung des Nach­fol­gers und des Unter­neh­mens für den Krank­heits– oder Todes­fall. Die Vor­be­rei­tung des Nach­fol­gers auf seine geschäfts­füh­rende und unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit ist ebenso wich­tig wie steu­er­li­che, finan­zi­elle und Fra­gen der Betriebs­or­ga­ni­sa­tion.

Dank der gro­ßen Offen­heit von Herrn Brei­ten­stein und sei­ner Bereit­schaft über seine Erfah­run­gen und seine Vor­ge­hens­weise zu spre­chen, konnte Frau Lam­brecht den Teil­neh­mern hoch­in­ter­es­sante Pra­xis­in­for­ma­tio­nen bie­ten.

 

 

Pro­gramm

  1.  Begrü­ßung Udo Rock­mann – Indus­trie– und Han­dels­kam­mer Erfurt, Netz­werk­ko­or­di­na­tor
  2. Ein Kof­fer für den Not­fall; Auch Unter­neh­mer kön­nen aus­fal­len Sirko Simon – Markt­be­reichs­lei­ter Fir­men­kun­den, Kreis­spar­kasse Nord­hau­sen
  3. Finan­zie­rungs– und Haf­tungs­fra­gen bei der Unter­neh­mens­nach­folge Maik Weiß­kopf – Fir­men­kun­den­be­ra­ter, Nord­thü­rin­ger Volks­bank eG
  4. Erb­schaft­steu­er­re­form trifft auch kleine Unter­neh­men Dipl.-Kfm. Ger­hard Lam­brecht – Steu­er­be­ra­ter, Fach­be­ra­ter Unter­neh­mens­nach­folge
  5. Vor­stel­lung eines prak­ti­schen Bei­spiels einer Unter­neh­mens­nach­folge:

Monika Lam­brecht – Unter­neh­mens­be­ra­te­rin, Steu­er­be­ra­ter­kanz­lei Lam­brecht, mode­riert das Gespräch mit Über­ge­be­rin und Nach­fol­ge­rin

  1. Schluss­wort Sebas­tian Senft – stellv. Haupt­ge­schäfts­füh­rer, Kreis­hand­wer­ker­schaft Nord­thü­rin­gen

Offene Gesprä­che beim Imbiss

Stand: 19.05.2016