Kein Anlegerschutz? Wirtschaftsprofessoren gegen Provisionsverbot!


Die Wirt­schafts­pro­fes­so­ren Andreas Hacke­thal und Roman Inderst von der Goe­the Uni­ver­si­tät in Frank­furt sind gegen das Pro­vi­si­ons­ver­bot bei Anla­ge­be­ra­tung – so ihr Arti­kel in der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung vom 18. Novem­ber 2014.

Gegen das Pro­vi­si­ons­ver­bot? – Heißt das auch: Sie sind gegen den Anle­ger­schutz?

Natür­lich nicht. Natür­lich wol­len auch sie, dass die Anle­ger geschützt wer­den. Aber sie den­ken,
dass das Pro­vi­si­ons­ver­bot zu viele nega­tive Aus­wir­kun­gen hat und damit das Ziel ver­fehlt. Z. B. sehen sie das Pro­blem, dass ein Bera­tungs­ho­no­rar von € 150,– man­chem Klein­an­le­ger zu teuer ist.

Aber: Ist die­ser Klein­an­le­ger dann wirk­lich rich­tig in kom­ple­xen Finanz­pro­duk­ten, wie die Wirt­schafts­pro­fes­so­ren unter­stel­len? Ist es wirk­lich sinn­voll, dass ein Klein­an­le­ger Klein­be­träge von weni­ger als € 10.000,– – die Mehr­heit der Wert­pa­pier­an­le­ger! – in kom­plexe Pro­dukte wie Aktien oder Aktien– bzw. Ren­ten­fonds anlegt? Pro­dukte, die eben nicht banal und ein­fach zu ver­ste­hen sind, son­dern erklärt wer­den müs­sen.

Was ist die Alter­na­tive der Wirt­schafts­pro­fes­so­ren?

Sie emp­feh­len, dass die Kre­dit­in­sti­tute ver­pflich­tet wer­den sol­len, ihren Anle­gern auf ledig­lich einer Seite Risiko und Ren­dite ihres Depots auf­zu­zei­gen – so, dass auch Klein­an­le­ger, die mit die­sen Fra­gen wenig ver­traut sind, das Ergeb­nis ver­ste­hen. Die Preis­mo­delle – egal ob Hono­r­ar­be­ra­tung oder Bera­tung auf Pro­vi­si­ons­ba­sis – wür­den dann an dem tat­säch­lich mess­ba­ren Anle­ger­nut­zen
gemes­sen, an sei­ner Ren­dite.

Eine gute Idee? Ja – aber …! – Denn natür­lich ist es gut und wich­tig, dass der Anle­ger erfährt – und ver­steht! –, wel­ches sein Risiko und wel­ches seine Ren­dite nach Abzug aller Kos­ten ist. Aber ist das aus­rei­chend?

Nein, natür­lich nicht! – Denn das Pro­vi­si­ons­ver­bot, das die Regie­rung plant, soll bewir­ken, dass Anle­ger erst gar nicht falsch bera­ten wer­den. Wenn sie aber nach Bera­tung und nach Inves­ti­tion in das emp­foh­lene Pro­dukt erfah­ren, dass sie keine Ren­dite oder sogar einen Ver­lust erzielt haben, viel­leicht sogar einen erheb­li­chen Ver­lust  – dann ist das Kind ja längst in den Brun­nen gefal­len! Das Pro­dukt ist ver­kauft. Die Pro­vi­sion ist ver­ein­nahmt. Die Ver­luste sind ent­stan­den – und der Anle­ger hat den Scha­den!

Ergeb­nis:

Ver­ständ­li­che Risiko– und Ren­ditein­for­ma­tion – ja, ganz wich­tig!

Das als ein­zige Lösung zum Anle­ger­schutz – nein!

Stand: 03.03.2015