Häufig lassen sich Prominente aus Politik, Sport, Kultur und anderen Bereichen dafür bezahlen, dass sie für bestimmte Kapitalanlageprodukte werben. Ihr Image und ihr Renommee werden dazu benutzt, dem uninformierten Anleger oftmals zweifelhafte Produkte anzudienen.In der Werbung wird häufig vorgegeben, diese Personen verfügten über Sachkenntnis und würden die beworbenen Produkte empfehlen. Deshalb entschied in einem noch unveröffentlichten Urteil der Bundesgerichtshof (BGH), dass diese Prominenten und Politiker für ihre Werbeaussage haften müssen.
Diese Entscheidung ist höchst erfreulich und gibt vielen Anlegern, die sich auf diese Vertrauenswerbung verlassen haben, die Möglichkeit, die betreffende Person in Haftung zu nehmen, sofern die Sache nicht bereits verjährt ist. Denn oft genug denkt der uninformierte Anleger, dass er dem angebotenen Kapitalanlageprodukt vertrauen kann, wenn renommierte Persönlichkeiten, wie z. B. der ehemalige Spitzenpolitiker und Hochschullehrer, Rupert Scholz, sich für die Anlage einsetzen.
Aber nicht in jedem Fall kann man Prominente in Haftung nehmen: das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einer Klage gegen den Schauspieler Manfred Krug, der die Telekom-Aktie beworben hatte, gegen die Kläger. Begründung: während Scholz für sich Sachverstand in Anspruch genommen habe, habe Krug zwar geworben, sich aber fachlich niemals geäußert.
Sollten Sie sich auf Grund von Prominentenwerbung für den Kauf eines Anlageprodukts entschieden haben, das gefloppt ist und wo Sie bei der Anlage Geld verloren haben, sollten Sie auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen, ob eine Klage aussichtsreich ist.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Rechtsberatung“ unserer Kanzlei.
Für die Zukunft gilt jedoch: wenn Sie eine Kapitalanlage planen, lassen Sie sich nicht verführen und verwirren von der Werbung durch Prominente. Holen Sie fachkundige und neutrale Informationen über das Anlageprodukt ein. Auch die Prominenten arbeiten für Geld und können im Allgemeinen die Produkte, ihre Chancen und Risiken, überhaupt nicht beurteilen.
Ihr – häufig mühsam angespartes – Vermögen ist viel zu wertvoll und es ist viel zu wichtig für Ihre zukünftige Altersversorgung, als dass sie es in – für Sie nicht erkennbar – unseriösen Angeboten aufs Spiel setzen könnten.
Weitere Anregungen zu Ihrer Altersvorsorge finden Sie im Bereich „Altersvorsorge und Versicherungen“ unserer Kanzlei.
(Vgl. Finanztest Januar 2012, S. 28; FAZ 01. Februar 2012)