Nicht immer, aber immer wieder kommt es vor, dass geschäftliche Mails vom Spamfilter abgefangen werden und im Spamordner landen. Sie geraten dann nicht in den normalen E-Mail Posteingang. – Und das ist ein Problem!
Tatsächlich habe ich es schon mehrfach erlebt: Ich selbst habe Mails von Geschäftspartnern nicht im Posteingang erhalten. Sie waren in meinem Spamfilter hängen geblieben. Und manchmal habe ich über längere Zeit keine Antwort von Geschäftspartnern erhalten. Meine Mail war von deren Spamfilter abgefangen worden.
Das kann auch bei Absendern oder Adressaten geschehen, mit denen der Mailaustausch über lange Zeiträume völlig unproblematisch war.
Das Landgericht Bonn hat hierzu am 10. Januar 2014, Az.: 15 O 189/13, entschieden, dass derjenige fahrlässig handelt und somit für den entstandenen Schaden haftet, der den Spamfilter/ –ordner nicht mindestens täglich kontrolliert.
Der entstehende Schaden – der eigene oder der des Geschäftspartners – kann erheblich sein. Und er kann die Geschäftsbeziehung bedrohen! Und noch dazu besteht in einem solchen Fall Haftung für den Schaden.
Deshalb: Machen Sie sich die Mühe – kontrollieren Sie Ihren Spamfilter mindestens täglich.
Stand: 24.07.2014