Gewinnermittlung
Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen und der Höhe ihres Gewinnes ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermitteln. Unternehmer dürfen die Höhe ihres Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, wenn die Betriebseinnahmen € 600.000 und der Gewinn € 60.000 nicht übersteigen. – Freiberufler dürfen diese Gewinnermittlung unabhängig von der Höhe ihrer Betriebseinnahmen und der Höhe ihres Gewinnes durchführen.
Diese Unternehmer und die Freiberufler sind nicht verpflichtet eine Bilanz mit Aktiva, Passiva und Gewinn– und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen. Das gilt jedoch nicht für Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind gesetzlich zur Erstellung der Bilanz mit Aktiva und Passiva sowie der Gewinn– und Verlustrechnung verpflichtet – unabhängig von der Höhe des Umsatzes und des Gewinns.
Steuergestaltung
Die Erstellung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist für die Unternehmer nicht nur etwas kostengünstiger als die Bilanz mit GuV. Sie bietet auch steuerlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Denn als Gewinnermittler ermitteln Sie Ihren Gewinn auf Grund der Geldzuflüsse und der Geldabflüsse im Unternehmen. Unfertige Aufträge, Veränderungen im Warenlager, offene Forderungen oder offene Verbindlichkeiten, werden im Rahmen der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt.
Damit haben Sie hervorragende Möglichkeiten der Steuergestaltung. Die Steuerbelastung für das laufende Wirtschaftsjahr können Sie mindern, indem Sie Lieferanten-Rechnungen schon vor Jahresende bezahlen – außer für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die abgeschrieben werden müssen. Oder indem Sie Ihre eigenen Rechnungen für erbrachte Leistungen erst im Folgejahr stellen. Andererseits können Sie auch Ihren Gewinn erhöhen, indem Sie die Bezahlung von Rechnungen aufschieben und offene Forderungen noch im laufenden Wirtschaftsjahr hereinholen. So kommen Sie über mehrere Jahre zu einer optimalen durchschnittlichen Steuerbelastung.
Keinesfalls jedoch sollten Sie Anschaffungen, die wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, ausschließlich aus steuerlichen Gründen tätigen. Ihre Ausgaben sind immer wesentlich höher als die Steuerersparnis. Unsere Informationen unterstützen Sie, optimale Entscheidungen zu treffen.