Steuern sparen – diesmal: Erbschaftsteuer!


In mei­nen letz­ten News­let­tern habe ich Ihnen Tipps gege­ben, wie Sie geplant und sys­te­ma­tisch Steu­ern spa­ren kön­nen. Schließ­lich wol­len wir dem Fis­kus nichts schen­ken! – Doch das sind Pea­nuts gegen­über den Beträ­gen, über die wir bei der Erb­schaft­steuer reden.

Ja, ganz recht: ich schlage Ihnen vor, sich mit der Erb­schaft­steuer zu befas­sen und: Ja, ich weiß schon, dass das höchst läs­tig ist! Denn schließ­lich haben wir ja alle mit dem Tages­ge­schäft wahr­lich genug zu tun. – Natür­lich wis­sen wir, dass wir alle nicht ewig leben und dass uns jeder­zeit etwas zusto­ßen kann. Aber damit befas­sen? – Zu unwahr­schein­lich. Und zu unwich­tig!

Wirk­lich zu unwich­tig? – Es geht näm­lich um rich­tig viel Geld! Es kann um die wirt­schaft­li­che Exis­tenz von Ihnen und Ihrer Fami­lie gehen!

Mal völ­lig abge­se­hen vom Deut­schen Erbrecht, das es zwin­gend erfor­der­lich macht, ein Tes­ta­ment zu errich­ten: Der Gesetz­ge­ber hat ein Erb­schaft­steu­er­ge­setz erlas­sen, das kaum einer mehr ver­steht. Und das für die Beschenk­ten oder Erben mit hohen Unwäg­bar­kei­ten ver­bun­den ist!

Posi­tiv daran ist die erb­schaft­steu­er­li­che Begüns­ti­gung von 80 % oder optio­nal 100 % für Betriebs­ver­mö­gen bis zu einem Wert von € 25 Mil­lio­nen. – Nega­tiv daran ist: die Begüns­ti­gung ist an Vor­aus­set­zun­gen gebun­den – die Ein­hal­tung von Lohn­sum­men­re­geln und Hal­te­dauer.

Und bei­des kön­nen Sie nicht immer im gewünsch­ten Sinn beein­flus­sen. Dazu kommt: der Mul­ti­pli­ka­tor, mit dem die Finanz­ver­wal­tung den erbschaft-​​/​schenkungsteuerlichen Wert Ihres Unter­neh­mens ermit­telt, ist zwar erheb­lich gesenkt wor­den. Aber er führt nach wie vor zu Wer­ten, die weit von der Rea­li­tät ent­fernt sind.

Und schließ­lich: Geld­ver­mö­gen ein­schließ­lich For­de­run­gen, das über zehn Pro­zent des erb­schaft­steu­er­li­chen Unter­neh­mens­wer­tes hin­aus­geht, betrach­tet die Finanz­ver­wal­tung als Ver­wal­tungs­ver­mö­gen. Und das ist erb­schaft­steu­er­lich nicht begüns­tigt. Es muss voll ver­steu­ert wer­den – selbst dann, wenn Sie als Unternehmer/​in damit ledig­lich die lang­fris­tige Zah­lungs­fä­hig­keit Ihres Unter­neh­mens sichern wol­len.

Nur um die Grö­ßen­ord­nung anzu­deu­ten fol­gen­der Bei­spiel­fall:

Ihr Unter­neh­men erwirt­schaf­tet einen durch­schnitt­li­chen Jah­res­ge­winn von € 50.000,– nach Abzug des Geschäfts­füh­rer­ge­hal­tes oder eines fik­ti­ven Unter­neh­mer­loh­nes. Die­ses Unter­neh­men hat für die Finanz­ver­wal­tung beim der­zei­ti­gen Mul­ti­pli­ka­tor von 13,75 einen Wert von € 687.500, – . Bei der Regel­ver­scho­nung in Höhe von 85 % bliebe davon ein Anteil von € 584.375,– erb­schaft­steu­er­frei. Ein Anteil von € 103.125,– wäre grund­sätz­lich steu­er­pflich­tig. Für ein Kind mit einem Frei­be­trag von € 400.000,– fällt dann aber keine Erbschaft-​​/​Schenkungsteuer an.

Würde jedoch gegen die Vor­aus­set­zun­gen für die Regel­ver­scho­nung ver­sto­ßen, wäre die gesamte Erb­schaft oder Schen­kung in Höhe von € 687.500,– steu­er­pflich­tig. Wobei wie­der der Frei­be­trag von € 400.000,– abge­zo­gen wer­den könnte. Dies würde zu einer Erb­schaft­steu­er­be­las­tung in Höhe von ca. € 30.000,00 füh­ren (ohne Berück­sich­ti­gung des glei­ten­den Abzugs­be­tra­ges).

Noch viel dra­ma­ti­scher sieht das aus bei einem Durch­schnitts­er­trag von € 100.000, – , der zu einem erb­schaft­steu­er­li­chen Unter­neh­mens­wert von € 1.375.000,– führt. Hier würde für ein Kind, unter Berück­sich­ti­gung des Frei­be­tra­ges von € 400.000,00, eine Erb­schaft­steu­er­be­las­tung in Höhe von € 180.000,00 dro­hen.

Und das würde Ihrem Unter­neh­mens­nach­fol­ger und Erben dro­hen zu einer Zeit, zu der die ganze Fami­lie emo­tio­nal stark auf­ge­wühlt und völ­lig unter Stress ist – und wo jeder Cent im Unter­neh­men benö­tigt wird! – Und selbst, wenn Sie im Rah­men einer geplan­ten Unter­neh­mens­nach­folge Ihr Unter­neh­men an Sohn oder Toch­ter schen­ken: Auch bei einer geplan­ten Nach­folge läuft nicht immer alles wie erwar­tet. Das Geld wird im Unter­neh­men benö­tigt!

Ich bin sicher: Die­sen Risi­ken wol­len Sie Ihre Nach­fol­ger oder Erben nicht aus­set­zen! Und bei guter und früh­zei­ti­ger Pla­nung kön­nen Sie vor­beu­gen. – Ver­ein­ba­ren Sie noch heute einen Ter­min!