Die Adventszeit steht vor der Tür – und Sie kaufen einen Adventskranz?
Natürlich müssen Sie auch für den Adventskranz Umsatzsteuer zahlen. Aber aufgepasst: Ist der Adventskranz nur mit getrocknetem Grün dekoriert, zahlen Sie 19% Umsatzsteuer. Ist er jedoch mit frischem Grün bestückt, zahlen Sie 7 %!
Zwar nichts mit Weihnachten, sehr wohl aber mit der Umsatzsteuer zu tun, haben folgende Regelungen:
Kaufen Sie einen Hausesel zahlen Sie die vollen 19 % USt. Kaufen Sie einen Arbeits– oder Maulesel, zahlen Sie nur den ermäßigten Satz von 7 %.
Kaufen Sie gepressten Fruchtsaft, also z. B. Apfelsaft, Orangensaft, Traubensaft? Sie zahlen 19 %!.
Kaufen Sie jedoch einen Smoothie, auch ein Fruchtsaft, aber nicht aus gepressten, sondern aus pürierten Früchten, zahlen Sie 7%!
Noch schlimmer: Babykleidung, Babywindeln, Babynahrung – alles 19 %. – Tierfutter? 7 %!
Sie halten das für grotesk?– Ich auch! Und viele andere auch! Aber leider schafft es bisher keine Regierung dies zu ändern. Denn, natürlich stehen mächtige Interessengruppen dahinter und machen ihren Einfluss geltend.
Und der kleine Unternehmer bekommt teilweise verbissene Betriebsprüfungen, die sich an Kleinigkeiten festhalten. Glücklicherweise haben unsere Mandanten aufgrund unserer Arbeitsweise nur sehr selten mit Derartigem zu tun.
Quelle: Handelsblatt, 27.10.14 Artikel „Steuerrecht für den Orbit“
Stand: 13.11.2014