Erben, Vererben und Schenken
Sie denken, dass Sie Vermögen vererben werden, das über die erbschaftsteuerlichen Freibeträge hinausgeht? – Dann sollten Sie frühzeitig klären, welche erbrechtlichen und steuerlichen Folgen eine Erbschaft haben kann. Denn Sie haben Gestaltungsmöglichkeiten: Sie können ein Testament errichten! Und Sie können schon heute Vermögen verschenken, das Sie im Alter nicht benötigen. Und außerdem können Sie mit Ihrer Schenkung eine Generation überspringen und Vermögen direkt auf Ihre Enkel übertragen. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Heute entscheiden – selbst gestalten!
Mit warmer Hand schenken?
Wichtige Fragen sind zu klären: neben den steuerlichen Aspekten auch Ihre eigene Altersvorsorge und die Vermögensverteilung innerhalb Ihrer Familie. Denn wenn Sie Vermögen mit warmer Hand schenken – es bereits zu Lebzeiten übertragen – können Sie damit Erbschaft– und Schenkungssteuer sparen. Aber selbst bei größeren Vermögen schwächen Schenkungen die Altersversorgung!
Auch hier gilt: Nicht nur nach Steuern steuern! Denn steuerlich werden Schenkungen genauso behandelt wie Erbschaften. Sie können aber bei verantwortlicher Ganzheitlicher Finanzplanung für sich die Regelung nutzen, dass die Freibeträge von Ehegatten und Kindern alle zehn Jahre wieder aufleben.
Unsere Leistungen
- Steueroptimierte Vermögensübertragung bei gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge
- Steueroptimierung bei Testament und Schenkung
- Steueroptimierte Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie
- Steuerliche Gestaltung von Erbverträgen
- Beratung bei Erbschaft eines Unternehmens zu Steuern und Unternehmensführung
- Unterstützung der Erben in Nachlass-Angelegenheiten
- Steuerliche Beratung bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Steuerliche Abwicklung von Erbfällen
- Nachlassplanung für individuelle Lebenssituationen
- Ausschlagung einer Erbschaft als Gestaltungsmittel
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Vermögensplanung für Erbschaft und Schenkung
- Beratung zur Wiederanlage ererbten Vermögens