Kapitalgesellschaften GMBH/UG
Basisinformationen zu Kapitalgesellschaften
GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
Die Rechtsform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist im deutschen Mittelstand weit verbreitet. Neben der GmbH existiert seit einiger Zeit die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – im Folgenden UG genannt. Die UG oder auch Mini-GmbH ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Daneben wird im deutschen Mittelstand in bestimmten Einzelfällen auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft –meist als kleine AG– genutzt.
In unseren Besprechungen werden uns immer wieder vielschichtige Fragen sowohl zur klassischen GmbH als auch zur UG (haftungsbeschränkt) gestellt.
Gerade Gründer aber auch Mandanten, deren Unternehmen als Mittelstandkonzern organisiert sind, nutzen die UG um schnell und unkompliziert ihr Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft zu gründen.
Um Ihnen in den komplexen Fragen eine Orientierungshilfe zu geben, haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten Basisinformationen zu dieser Rechtsformen zusammengesellt. Wir zeigen Ihnen auf, welche steuerlichen Aspekte bei Ihrer Rechtsformwahl zu beachten sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten dabei bestehen.
Wichtige Aspekte zur GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
- Entscheidung über Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung,
- im alltäglichen Geschäftsbetrieb,
- Erfüllung der steuerlichen Pflichten und gesetzlichen Anforderungen
- Erstellung von Abschluss– und Steuererklärungen, Finanz– und Lohnbuchhaltung
- in Krisen oder auch bei einer Liquidation
Wir, die Mitglieder der Kanzlei Lambrecht, stehen Ihnen als kompetente Berater in allen steuerlichen, finanziellen und unternehmerischen Fragen für Ihre GmbH, UG oder AG und für Sie selbst als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter zur Seite.