Kapitalgesellschaften GMBH/UG

Basis­in­for­ma­tio­nen zu Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten
GmbH und UG (haf­tungs­be­schränkt)

Die Rechts­form der GmbH (Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung) ist im deut­schen Mit­tel­stand weit ver­brei­tet. Neben der GmbH exis­tiert seit eini­ger Zeit die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) – im Fol­gen­den UG genannt. Die UG oder auch Mini-​​GmbH ist keine eigen­stän­dige Rechts­form, son­dern eine Vari­ante der GmbH. Dane­ben wird im deut­schen Mit­tel­stand in bestimm­ten Ein­zel­fäl­len auch die Rechts­form der Akti­en­ge­sell­schaft –meist als kleine AG– genutzt.

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In unse­ren Bespre­chun­gen wer­den uns immer wie­der viel­schich­tige Fra­gen sowohl zur klas­si­schen GmbH als auch zur UG (haf­tungs­be­schränkt) gestellt.

Gerade Grün­der aber auch Man­dan­ten, deren Unter­neh­men als Mit­tel­stand­kon­zern orga­ni­siert sind, nut­zen die UG um schnell und unkom­pli­ziert ihr Unter­neh­men oder eine Toch­ter­ge­sell­schaft zu grün­den.

Um Ihnen in den kom­ple­xen Fra­gen eine Ori­en­tie­rungs­hilfe zu geben, haben wir Ihnen auf den fol­gen­den Sei­ten Basis­in­for­ma­tio­nen zu die­ser Rechts­for­men zusam­men­ge­sellt. Wir zei­gen Ihnen auf, wel­che steu­er­li­chen Aspekte bei Ihrer Rechts­form­wahl zu beach­ten sind und wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten dabei beste­hen.

Wich­tige Aspekte zur GmbH und UG (haf­tungs­be­schränkt)

  • Ent­schei­dung über Rechts­form­wahl bei der Unter­neh­mens­grün­dung,
  • im all­täg­li­chen Geschäfts­be­trieb,
  • Erfül­lung der steu­er­li­chen Pflich­ten und gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen
  • Erstel­lung von Abschluss– und Steu­er­er­klä­run­gen, Finanz– und Lohn­buch­hal­tung
  • in Kri­sen oder auch bei einer Liqui­da­tion

Wir, die Mit­glie­der der Kanz­lei Lam­brecht, ste­hen Ihnen als kom­pe­tente Bera­ter in allen steu­er­li­chen, finan­zi­el­len und unter­neh­me­ri­schen Fra­gen für Ihre GmbH, UG oder AG und für Sie selbst als Geschäfts­füh­rer und/​oder Gesell­schaf­ter zur Seite.