Vereine – spezialisierte Beratung erforderlich!
Unsere Kanzlei bietet Vereinen ein spezialisiertes und umfassendes Beratungsangebot.
Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder sonstige gemeinnützige Organisationen erfordern ein hohes Know-How und viel Erfahrung. Denn die steuerliche Gemeinnützigkeit kann bei Fehlentscheidungen verloren gehen. Unerwartete steuerliche Belastungen können die Folge sein.
Gemeinnützigkeit: Wichtige Fragen!
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation sind, müssen Sie neben den üblichen steuerlichen Anforderungen die in der Abgabenordnung geregelten Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beachten. Hierfür benötigen Sie eine Satzung, die die steuerrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung beachtet – und tatsächlich genau auf die Tätigkeit Ihres Vereines abgestimmt ist. Denn über diese Tätigkeit müssen Sie bei jeder neuen Beantragung der Gemeinnützigkeit im Rahmen Ihrer Körperschaftsteuererklärung berichten.
Aber es gibt noch weitere Anforderungen: z. B. darf der Vorstand des Vereines nur dann entgeltlich tätig werden, wenn dies auch in der Satzung genau geregelt ist. Und es muss geregelt sein, welches Gremium die Kontrolle über Zahlungen an den Vorstand hat, z. B. die Mitgliederversammlung oder ein Beirat, dessen Tätigkeit dann wiederum genau geregelt sein muss.
Der gemeinnützige Verein und die Tochter-GmbH
Oftmals erwägen Vorstände eines gemeinnützigen Vereins, ob sie Teile der Tätigkeit in eine – evtl. gemeinnützige – GmbH auslagern.
Die Auslagerung von geschäftlichen Tätigkeiten aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kann dann sinnvoll sein, wenn dieser wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einen Umfang angenommen hat, dass er die Tätigkeit des Vereins prägen kann. In diesem Fall ist nämlich die Gemeinnützigkeit des Vereins insgesamt gefährdet.
Die Ausgliederung von Tätigkeiten des Zweckbetriebes in eine gemeinnützige GmbH – (g)GmbH – kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. So kommt es in seltenen Fällen vor, dass die Gemeinnützigkeit des Zweckbetriebes gefährdet ist, wenn sich die Marktsituation geändert hat und gewerbliche Anbieter inzwischen gleiche Leistungen erbringen. Denn eine gemeinnützige Organisation darf nicht im direkten Wettbewerb zu gewerblichen Anbietern stehen.
Aber auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen kann es bei großen Vereinen mit großen Zweckbetrieben sinnvoll sein, den gesamten Zweckbetrieb oder einen Teil davon auszugliedern: diese Ausgliederung ermöglicht häufig ein effizienteres Controlling und eine bessere wirtschaftliche Führung dieses Unternehmens.
Bei der Entscheidung, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb aus dem gemeinnützigen Verein ausgegliedert werden soll, ist natürlich auch immer zu berücksichtigen, dass die Ausgliederung selbst nicht nur organisatorischen und Kostenaufwand auslöst. Auch die Tatsache, dass ein weiteres Unternehmen entstanden ist, verursacht langfristig Zusatzkosten und Zusatzaufwand – in Beratung und steuerlichen Anforderungen aber insbesondere auch in der internen Verwaltung und Organisation.
Unsere Leistungen
- Beratung zu Steuervorteilen des steuerbegünstigten gegenüber dem nicht begünstigten Verein
- Unterstützung zur Erlangung und Beibehaltung der Gemeinnützigkeit
- Erstellung der Vermögensübersicht und des Rechenschaftsberichtes
- Erstellung aller vereinsspezifischen Steuererklärungen
- Abgrenzung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
- Beratung zur Gestaltung von Sponsoringmaßnahmen und Spenden
- Beratung zu wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten der Gründung einer Tochter-Gesellschaft
- Coaching / Beratung des Vorstands in allen Fragen der Vereinsführung