Umsatzsteuerwahnsinn Weihnachtsbaum


Schon seit vie­len Jah­ren gräbt pünkt­lich zum Jah­res­ende immer jemand die Sache mit der Umsatz­steuer auf Weih­nachts­bäume aus. Man kann aber auch wirk­lich nur stau­nen, wie kom­plex die „Buch­hal­ter­steuer“ inzwi­schen gewor­den ist.

Wie viel Umsatz­steuer wird auf einen Weih­nachts­baum­ver­kauf fäl­lig? Klar, 7 %. Steht ja im Umsatz­steu­er­ge­setz (irgendwo am Ende…) recht ein­deu­tig drin. Es sei dann natür­lich, es han­delt sich um einen künst­li­chen Weih­nachts­baum. Dann wird der Regel­satz von 19 % fäl­lig. Son­der­fall: Sie kau­fen einen gebrauch­ten Baum von einem Wie­der­ver­käu­fer. Dann greift zwar trotz­dem der Regel­satz, aber eben nur für die Dif­fe­renz zum Ein­kaufs­preis. Theo­re­tisch gilt das ver­mut­lich auch für natür­li­che Weih­nachts­bäume.  Aber wenn Sie den gebraucht kau­fen, haben Sie sicher ohne­hin andere Sor­gen…

Über­haupt keine Steuer fällt – man­gels Steu­er­bar­keit – an, wenn Sie den Baum vom Pri­vat­ver­käu­fer erwer­ben. Aus­nahme: Der Ver­käu­fer sam­melt die Bäume und ver­kauft min­des­tens 140 Stück bei ebay. Eben­falls ohne Mehr­wert­steuer ver­kauft Ihnen den Baum der Klein­un­ter­neh­mer. Natür­lich – Sie ahnen es – mit einer Aus­nahme: Der Unter­neh­mer geht frei­wil­lig zur Regel­be­steue­rung über.

Das kann auch der pau­scha­lie­rende Forst­wirt machen. In dem Fall bezie­hen Sie den natür­li­chen Weih­nachts­baum mit 7 % MwSt. Ansons­ten kos­tet dort ein Baum 5,5 % Steuer. Selbst­ver­ständ­lich ist das nur der Regel­fall. Denn kommt der Lamettahal­ter aus einer spe­zi­el­len Weih­nachts­baum­auf­zucht, greift der Steu­er­satz von 10,7 %.

Steu­er­frei kann man einen Weih­nachts­baum selbst­re­dend eben­falls erwer­ben. Zum Bei­spiel bei einer Lie­fe­rung aus dem Aus­land. Da könnte im Gegen­zug aller­dings eine Erwerbs­be­steue­rung anfal­len. An eine echte Steu­er­be­frei­ung könnte man wie­der beim gebrauch­ten Weih­nachts­baum den­ken. Die würde etwa grei­fen, wenn Ihnen ein Arzt den Pra­xis­baum über­lässt.

Und schließ­lich müsste man noch klä­ren, ob Sie als Trup­pen­mit­glied der NATO Ihren Weih­nachts­baum zum 0 %-Satz (also Steu­er­be­frei­ung mit Vor­steu­er­ab­zug beim Ver­käu­fer) bekom­men kön­nen. Das kann dann aber ver­mut­lich nur noch der Weih­nachts­mann beant­wor­ten.

In die­sem Sinne, fröh­li­che – gern steu­er­freie – Vor­weih­nachts­zeit!

Quelle: nwb​-exper​ten​-blog​.de