Am 23.09.2011 hat der Bundestag nun doch dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Besonders wichtig für die Unternehmen ist die darin enthaltene Regelung zur elektronischen Rechnungslegung, die nun rückwirkend zum 01.07.2011 in Kraft gesetzt wurde.
Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die elektronisch versandt oder als Web-Download zur Verfügung gestellt wurden, ab 01.07. keine elektronische Signatur mehr tragen müssen, um umsatzsteuerlich anerkannt zu werden. Trotz dieser deutlichen Erleichterung sind dennoch einige Spielregeln zu beachten. Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Artikel im Bereich Steuern „Die elektronische Rechnung kommt“ vom 29. Juni 2011.