Die Politik ist groß im Erfinden immer neuer Ideen für Vermögensabgaben, die von den sogenannten Vermögenden zu zahlen wären. Nun hat Bundesinnenminister Schäuble auch noch die Möglichkeit der Zwangsanleihe zur Sprache gebracht. Hierzu schreibt Monika Lambrecht einen Leserbrief an die FAZ, in dem sie die Gleichbehandlung von Vermögen mit Versorgungsansprüchen fordert sowie deren Freistellung von Abgaben.
Leserbrief
Schäuble findet Zwangsanleihe „interessant“
Zwangsneurose
Immer wieder wird in der Politik diskutiert über Vermögenssteuer, Zwangsanleihe oder sonstige Vermögensabgaben. Allen diesen Konstruktionen ist gemeinsam, dass hier nicht etwa primär die Superreichen zur Kasse gebeten werden, sondern vorwiegend die Teile der Bevölkerung, die unter langjährigem Konsumverzicht und verantwortungsbewusst für Ihr Alter vorgesorgt haben – wie es die Politiker zu Recht wieder und wieder verlangen! Diese Bevölkerungsgruppe, zu der insbesondere auch die kleinen und mittleren Selbstständigen und Unternehmer gehören, aber auch Frauen, die wegen der Kinderpause nur eine unzureichende Altersversorgung haben, muss mit ihrem Ersparten ihre Ruhestandseinkünfte finanzieren oder aufbessern.
Für einen Leitartikel wie „Zwangsneurose“ von Manfred Schäfers, der zu den wenigen gehört, die Klartext reden, ist man deshalb dankbar! Ergänzen möchte ich diesen wichtigen Leitartikel noch um zwei weitere Aspekte:
Zum Einen:
Diese Vermögen wurden aufgebaut aus bereits voll versteuerten Einkünften und die – geringen – Erträge, die erzielbar sind, werden regelmäßig mit Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, rund 27 Prozent, belastet! Die Unterstellung, mit der immer wieder gearbeitet wird, die Vermögenden würden keinen Beitrag leisten, ist insofern schlichtweg falsch!
Zum Anderen:
Was ist eigentlich mit den Barwerten der Versorgungsansprüche unserer Politiker und anderer Menschen in ähnlichen Führungspositionen? – Diese Barwerte gehen in die Hunderttausende, ja teilweise deutlich über eine Millionen Euro. Zwar steht diesem Personenkreis der Barwert ihrer Versorgung nicht als auszahlungsfähiges Kapital zur Verfügung. Nichts desto weniger ist es ein Vermögenswert vergleichbar den Vermögenswerten, die andere angespart haben, um genau wie unsere Politiker daraus ihren Ruhestand zu finanzieren. So beläuft sich nach Berechnungen des Reutlinger Finanzanalysten, Volker Looman, aus dem Jahr 2006 der Barwert aller Pensionsansprüche unseres Bundestagspräsidenten, Dr. Norbert Lammert, zum damaligen Zeitpunkt auf € 1,684 Mio. Dieser Barwert von 1,684 Mio. Euro wurde niemals geschmälert durch Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer. Nach dem Selbstverständnis unserer Politiker soll er sicherlich auch nicht mit eine Zwangsanleihe, Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer belastet werden. Der Bürger jedoch, aus dessen Steuer-Euros diese Pensionsansprüche finanziert werden, soll noch zusätzlich bluten und eine weitere Schmälerung seines Altersvorsorgevermögens in Kauf nehmen!
Was für eine Politik ist das, die wieder und wieder zum Sparen und zur privaten Altersversorgung auffordert, sich dann aber nicht schämt, diese der Altersvorsorge der Bürger dienenden angesparten Vermögen neben der Einkommensteuer und der Kapitalertragsteuer auch noch mit Vermögensabgaben zu belasten?
Zu fordern ist, dass die Vermögen – egal, ob als Rentenansprüche, Kapital– oder Immobilienvermögen – nicht anders behandelt werden, als die Barwerte der Versorgungsansprüche unserer Politiker: nämlich steuerfrei bleiben! Sie dienen dem gleichen Zweck und sind im Gegensatz zu diesen Barwerten bereits zweimal versteuert worden. Und es gibt keinerlei sachlichen Grund, Menschen zu benachteiligen, die Ihre Altersversorgung außerhalb von Rentenversicherungen aufbauen, weil Sie entweder die Flexibilität benötigen oder kein Vertrauen mehr in die Sicherheit dieser Versorgung haben!
Zu wünschen ist, dass viele unserer Politiker diesen Artikel zur „Zwangsneurose“ und hoffentlich auch diesen Leserbrief lesen und nachdenklich werden! Nachdenklich darüber, wie man sich selbst einen Freibrief ausstellen will und andererseits den sparenden und vorsorgenden Mittelstand in Haftung nimmt, für den oftmals unverantwortlichen Umgang mit Steuergeldern und Krediten.