Fehlerhafte Formalitäten sind für einen Betriebsprüfer ein gefundenes Fressen. So erzielt er leicht ein Mehr-Ergebnis – und Sie haben zu zahlen. Auch bei Verträgen mit nahen Angehörigen!
Sie schließen als Unternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer GmbH Verträge mit nahen Angehörigen, z. B. Mietverträge oder Darlehensverträge. Dann sollten Sie beachten: diese Verträge müssen
- vorab
- schriftlich
- wie unter fremden Dritten geschlossen werden!
Und diese Verträge müssen zwingend in genau der vereinbarten Form durchgeführt werden – wirklich genau in der vereinbarten Form. Das betrifft nicht nur die Höhe der jeweiligen Zahlung, wie z. B. Mietzahlung oder Zahlung von Darlehenszinsen und Tilgung. Es betrifft auch den Zeitpunkt der Zahlung. Beides muss genau dem Vertrag entsprechen. Und dieser wiederum muss genau so geschlossen sein, wie man es auch mit fremden Dritten tun würde. Vertrag und Durchführung müssen also „fremdüblich“ sein. Und sie müssen über die gesamte Vertragslaufzeit durchgehalten werden.
Ist dies nicht der Fall, freut sich Ihr Betriebsprüfer! Denn er wird diese Verträge nicht anerkennen. Und deshalb wird er die tatsächlich geleisteten Zahlungen beim Unternehmen auch nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Der Gewinn steigt – bei einer Miete von € 5.000,– pro Monat, die aus wirtschaftlichen Gründen irgendwann einfach nicht mehr gezahlt wurde, um € 60.000,– pro Jahr, in dem die Miete noch vollständig gezahlt wurde. Weil der Betriebsprüfer diese dann (s.o.) nicht mehr anerkennt. Diese Gewinnerhöhung ist nachzuversteuern. Die Steuern sind mit 6 % pro Jahr zu verzinsen…
Sollten Sie bei Verträgen mit nahen Angehörigen der Meinung sein, dass die Zahlungen aus wirtschaftlichen Gründen geändert werden müssen, sprechen Sie uns an: wir unterstützen Sie, die Lösung zu finden, die steuerlich unproblematisch ist. Meist wird das ein Änderungsvertrag sein. Im Einzelfall könnten aber auch andere Lösungen sinnvoll sein.
Gestalten Sie Ihre Vertragsverhältnisse formal korrekt und vermeiden Sie so unangenehme Überraschungen und erhöhte Kosten bei der Betriebsprüfung. So können Sie einer Prüfung entspannt entgegen sehen.
Stand: 04.03.2016