Verträge mit nahen Angehörigen: Ein gefundenes Fressen für den Betriebsprüfer!


Feh­ler­hafte For­ma­li­tä­ten sind für einen Betriebs­prü­fer ein gefun­de­nes Fres­sen. So erzielt er leicht ein Mehr-​​Ergebnis – und Sie haben zu zah­len. Auch bei Ver­trä­gen mit nahen Ange­hö­ri­gen!

Sie schlie­ßen als Unter­neh­mer oder Gesellschafter-​​Geschäftsführer Ihrer GmbH Ver­träge mit nahen Ange­hö­ri­gen, z. B. Miet­ver­träge oder Dar­le­hens­ver­träge. Dann soll­ten Sie beach­ten: diese Ver­träge müs­sen

  • vorab
  • schrift­lich
  • wie unter frem­den Drit­ten geschlos­sen wer­den!

Und diese Ver­träge müs­sen zwin­gend in genau der ver­ein­bar­ten Form durch­ge­führt wer­den – wirk­lich genau in der ver­ein­bar­ten Form. Das betrifft nicht nur die Höhe der jewei­li­gen Zah­lung, wie z. B. Miet­zah­lung oder Zah­lung von Dar­le­hens­zin­sen und Til­gung. Es betrifft auch den Zeit­punkt der Zah­lung. Bei­des muss genau dem Ver­trag ent­spre­chen. Und die­ser wie­derum muss genau so geschlos­sen sein, wie man es auch mit frem­den Drit­ten tun würde. Ver­trag und Durch­füh­rung müs­sen also „fremd­üb­lich“ sein. Und sie müs­sen über die gesamte Ver­trags­lauf­zeit durch­ge­hal­ten wer­den.

Ist dies nicht der Fall, freut sich Ihr Betriebs­prü­fer! Denn er wird diese Ver­träge nicht aner­ken­nen. Und des­halb wird er die tat­säch­lich geleis­te­ten Zah­lun­gen beim Unter­neh­men auch nicht als Betriebs­aus­ga­ben aner­ken­nen. Der Gewinn steigt – bei einer Miete von € 5.000,– pro Monat, die aus wirt­schaft­li­chen Grün­den irgend­wann ein­fach nicht mehr gezahlt wurde, um € 60.000,– pro Jahr, in dem die Miete noch voll­stän­dig gezahlt wurde. Weil der Betriebs­prü­fer diese dann (s.o.) nicht mehr aner­kennt. Diese Gewin­n­er­hö­hung ist nach­zu­ver­steu­ern. Die Steu­ern sind mit 6 % pro Jahr zu ver­zin­sen…

Soll­ten Sie bei Ver­trä­gen mit nahen Ange­hö­ri­gen der Mei­nung sein, dass die Zah­lun­gen aus wirt­schaft­li­chen Grün­den geän­dert wer­den müs­sen, spre­chen Sie uns an: wir unter­stüt­zen Sie, die Lösung zu fin­den, die steu­er­lich unpro­ble­ma­tisch ist. Meist wird das ein Ände­rungs­ver­trag sein. Im Ein­zel­fall könn­ten aber auch andere Lösun­gen sinn­voll sein.

Gestal­ten Sie Ihre Ver­trags­ver­hält­nisse for­mal kor­rekt und ver­mei­den Sie so unan­ge­nehme Über­ra­schun­gen und erhöhte Kos­ten bei der Betriebs­prü­fung. So kön­nen Sie einer Prü­fung ent­spannt ent­ge­gen sehen.

Stand: 04.03.2016